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21 Januar 2020, 19:00

Belarus legt in Genf Bericht über Implementierung der UN-Kinderrechtskonvention vor

MINSK, 21. Januar (BelTA) – Belarus legte dem Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf einen kombinierten (fünften und sechsten) periodischen Bericht zum Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vor, wie es der Artikel 44 „Kontrolle der Kinderrechte“ vorschreibt. Das teilte das Bildungsministerium gegenüber BelTA mit.

Bildungsminister Igor Karpenko, der heute vor dem UN-Ausschuss für Kinderrechte den Bericht präsentierte, machte darauf aufmerksam, dass die nationale Gesetzgebung in Belarus ständig auf ihre Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention überprüft werde. So habe die Regierung im Januar 2019 die Verordnung „Über die Erklärung von Kindern als Kinder aus sozial gefährdeten Familien“ verabschiedet. Damit seien Ansätze zur Präventionsarbeit mit Problemfamilien korrigiert worden, um einen effizienteren Ausweg aus der gegebenen Situation zu finden und das Kind in der Familie zu belassen. In Belarus sei darüber hinaus der Erlass des Präsidenten „Über das Familienkapital“ verabschiedet worden, mit dem kinderreiche Familien eine langfristige staatliche Unterstützung erhalten könnten. Das Dokument ziele auch darauf ab, die Geburtenrate zu erhöhen und das Institut Familie zu stärken.

Im Dezember 2019 wurden in Belarus einige Gesetzbücher und Gesetze geändert oder ergänzt, um die vorgerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, auch durch Mediation, intensiver in Anspruch zu nehmen und das Ehe- und Familienrecht besser zu regulieren. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Nationale Kommission für Kinderrechte eine koordinierende Rolle beim Schutz von Rechten und legitimen Interessen der Kinder spielt. Im vergangenen Jahr hat sie in ihren Sitzungen zahlreiche Themen behandelt, von der Gesundheit und dem Recht auf das Leben über die Zuordnung zu sozial gefährdeten Familien bis hin zum Schutz vor Drogenkonsum und Drogenhandel. Auf ihren auswärtigen Sitzungen besucht die Kommission verschiedene Institutionen und Organisationen, wo sie sich vor Ort mit den Maßnahmen zur Schaffung günstiger Lebensbedingungen und zur persönlichen Entwicklung von Kindern vertraut macht.

In Belarus steht die rechtliche Aufklärung von Kindern und Erwachsenen im Mittelpunkt der staatlichen Sozialpolitik. Das zu diesem Zweck eingerichtete Webportal (mir.pravo.by) wurde im Vorjahr von mehr als 295.000 Internetbesuchern angeklickt. Die Zahl der Aufrufe dieser Webseite lag bei fast 730 Tsd. In den Schulen werden die Menschenrechte im Rahmen des Sozialkunde-Unterrichts behandelt. In Berufsschulen wurde das Fach „Grundlagen der Rechtswissenschaft“ eingeführt. An Hochschulen werden Rechtsfragen im Rahmen der Studienfächer „Familienrecht“, „Strafrecht“, „Zivilrecht“ und „Recht und Sozialarbeit“ behandelt.

Belarus gewährleistet das Recht jedes Kindes auf das Leben und die Erziehung in einer Familie. Kinder, deren Eltern das Erziehungs- oder Sorgerecht entnommen wurde, werden von richtigen Familien adoptiert. Nach belarussischem Recht ist die nationale Adoption die primäre Form. Im vergangenen Jahr wurden landesweit 14 Familienkinderheime eröffnet. Sie haben elterliche Sorge für 80 Kinder übernommen, darunter waren 20 Prozent Kinder aus Kinderheimen. In den letzten 9 Jahren ist die Zahl der Familienkinderheime und ihrer Zöglinge um das 1,8fache gestiegen. Dieser Ansatz ermöglicht es, die Zahl stationärer Einrichtungen zu reduzieren: In den letzten 9 Jahren ging die Zahl der öffentlichen Kinderheime um 57 Prozent und die Zahl der Kinderheimkinder um 80 Prozent zurück.

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