MINSK, 8. Januar (BelTA) - Belarus und die Europäische Union haben heute das Visa- und Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Das teilte die Nachrichtenagentur BelTA mit.
Die feierliche Unterzeichnung fand in Brüssel statt. Seitens Belarus wurde das Abkommen vom Außenminister, Wladimir Makej, signiert. Die Europäische Union war durch den stellvertretenden Premier, Innenminister Kroatiens, Davor Božinović, (Kroatien führt zurzeit Vorsitz im Europäischen Rat) und die europäische Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, vertreten.
Was ein Visaabkommen mit der EU vorsieht?
Es sieht gegenseitige Erleichterung von Visaverfahren für viele Bürgerkategorien und Senkung von Gebühren vor. Dabei dürfen die Bürger ein Visum sowohl in der Botschaft europäischer Staaten, als auch bei Visazentren beantragen.
Das Schengen-Visum für Belarussen wird 35 Euro kosten. Darüber hinaus wird das Visum innerhalb von 10 Tagen ausgestellt (falls zusätzliche Überprüfung nötig ist, können die Fristen bis zu 30 Kalendertagen verlängert werden). Viele Bürgerkategorien können in Abhängigkeit vom Reiseziel ein Visum ohne Bezahlung von Gebühren beantragen und Mehrfachvisen mit größerer Aufenthaltsdauer in einem vereinfachten Verfahren erhalten.
Belarussisches Visum für EU-Bürger wird auch 35 Euro kosten. Außerdem wird das Verzeichnis von Gründen erweitert, gemäß denen Visen kostenlos in nichtkommerziellen Zwecken ausgestellt werden. Die Aufenthaltsdauer für die Ausländer in Belarus wird von 90 auf 180 Kalendertage verdoppelt.
Wann die Visen für Belarussen weniger kosten werden?
Nach der Unterzeichnung müssen die Dokumente von der belarussischen Nationalversammlung ratifiziert und vom Europäischen Parlament genehmigt werden.
Ab Anfang Februar tritt erneuerter Visakodex der Europäischen Union in Kraft, der eine Erhöhung der Visagebühr bis auf 80 Euro vorsieht. Belarussen müssen diesen Preis bezahlen bis Visaabkommen mit der EU Gültigkeit erlangt. Nur danach wird die Gebühr automatisch von 80 auf 35 Euro gesenkt. In der Europäischen Union wird vermutet, dass Abkommen im Juni in Kraft treten.
Worin besteht das Wesen des Rückübernahmeabkommens?
Wenn das Dokument in Kraft tritt, müssen Belarus und die Europäische Union die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, Bürger von Drittstaaten und Personen ohne Bürgerschaft gewährleisten, die den rechtmäßigen Kriterien in den Staaten nicht mehr entsprechen.
Das Rückübernahmeabkommen sieht eine zweijährige Übergangszeit für Belarus in Bezug auf die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen vor. Die gemeinsame Erklärung zu dem Abkommen enthält die Verpflichtung der Europäischen Union, dem Land technische und finanzielle Unterstützung in diesem Bereich zu gewähren.
„Gemäß konsolidierter Meinung belarussischer Staatsbehörden, bringt dieses Abkommen keine beachtlichen Migrationsrisiken für Belarus“, hieß es aus dem Außenministerium.