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02 April 2020, 12:04

Belarussische Abgeordnete ratifizieren Visaabkommen mit EU

MINSK, 2. April (BelTA) – Die Repräsentantenkammer von Belarus hat heute das Visaerleichterungsabkommen mit der Europäischen Union ratifiziert. Über die Ratifikation des Rückübernahmeabkommens wird noch beraten, gab ein BelTA-Korrespondent bekannt. 

Oleg Krawtschenko

Die Visa- und Rückübernahmeabkommen zwischen Belarus und der EU wurden am 8. Januar in Brüssel unterzeichnet. Die Seiten sind sicher, dass dies zur Erleichterung der Reisen der Bürger, zur Entwicklung von internationalen, einschließlich touristischen Kontakten sowie zur Stärkung der Atmosphäre des Vertrauens und der Verständigung zwischen den Völkern beitragen wird. 

Das Visaabkommen sieht gegenseitige Erleichterung von Visaverfahren für viele Bürgerkategorien und Senkung von Gebühren vor. Dabei dürfen die Bürger ein Visum sowohl in den Botschaften europäischer Staaten, als auch bei Visazentren beantragen. Das Schengen-Visum für Belarussen wird 35 Euro kosten. Darüber hinaus wird das Visum innerhalb von 10 Tagen ausgestellt (falls zusätzliche Überprüfung nötig ist, können die Fristen bis zu 30 Kalendertagen verlängert werden). Viele Bürgerkategorien können in Abhängigkeit vom Reiseziel ein Visum ohne Bezahlung von Gebühren beantragen und Mehrfachvisen mit größerer Aufenthaltsdauer in einem vereinfachten Verfahren erhalten. Belarussisches Visum für EU-Bürger wird auch 35 Euro kosten. Außerdem wird das Verzeichnis von Gründen erweitert, gemäß denen Visen kostenlos in nichtkommerziellen Zwecken ausgestellt werden. Die Aufenthaltsdauer für die Ausländer in Belarus wird von 90 auf 180 Kalendertage verdoppelt. 

Das Rückübernahmeabkommen sieht vor, dass Belarus und die Europäische Union die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, Bürger von Drittstaaten und Personen ohne Bürgerschaft gewährleisten müssen, die den rechtmäßigen Kriterien in den Staaten nicht mehr entsprechen. Das Abkommen verankert eine zweijährige Übergangszeit für Belarus in Bezug auf die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen. Die gemeinsame Erklärung zum Abkommen enthält die Verpflichtung der Europäischen Union, dem Land technische und finanzielle Unterstützung in diesem Bereich zu gewähren. 

Die Dokumente sollen durch die Nationalversammlung von Belarus ratifiziert und durch das Europäische Parlament genehmigt werden. Sie werden am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum der Benachrichtigung durch die Seiten über den Abschluss der Ratifizierungsverfahren gültig sein. Es wird erwartet, dass das Visaabkommen im Juni 2020 in Kraft treten wird.

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