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17 September 2025, 16:30

Das Außenministerium äußerte sich zur Situation bezüglich der polnischen Lastwagen, die Belarus nicht verlassen können

MINSK, 17. September (BelTA) - Die Republik Belarus hat aus ausschließlich humanitären Gründen eine Frist von zehn Tagen für 1.453 polnische Lastwagen eingeräumt, damit sie das Land ohne Hindernisse verlassen können. Dies erklärte Ruslan Warankow, der Pressesprecher des belarussischen Außenministeriums.

„Sie sitzen aufgrund der unüberlegten Entscheidung Warschaus, die Grenze zu schließen, fest. Dies ist nicht nur eine Geste des guten Willens, sondern eine außergewöhnliche Maßnahme, die unser unerschütterliches Engagement für gute Nachbarschaft und einen verantwortungsvollen Umgang mit internationalen Beziehungen demonstriert“, erklärte der Sprecher des Außenministeriums.

„Während die polnischen Behörden ihre Unternehmer im Stich lassen, bieten wir Unterstützung an“, sagte Ruslan Warankow. „Wir haben uns absichtlich entschieden, die strikte Durchsetzung der Zollgesetze auszusetzen, obwohl sie erhebliche finanzielle Vorteile und den polnischen Spediteuren entsprechende Verluste versprach. Anstelle von Sanktionen bieten wir eine Möglichkeit. Statt Druck setzen wir auf einen Dialog.“

„Durch die Schaffung transparenter und sicherer Bedingungen für die grenzüberschreitende Logistik wirkt Belarus als stabilisierender Faktor in der Region. Gleichzeitig stiften Polens Entscheidungen weiterhin Chaos, untergraben die Marktstabilität und schaden Bürgern und Unternehmen“, betonte der Pressesprecher des Außenministeriums.

„Der Gegensatz ist grundlegend geworden: Auf der einen Seite stehen gesunder Menschenverstand und Menschlichkeit, auf der anderen Seite politische Ambitionen und die Missachtung der eigenen Bürger“, erklärte das Außenministerium. „Wir erwarten von Polen die Bereitschaft, vernünftige und ausgewogene Entscheidungen zu treffen, die eine Wiederherstellung des normalen Grenzverkehrs ermöglichen. Nach Ablauf der Frist behält sich Belarus das Recht vor, alle gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen vollständig durchzuführen.“
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