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08 September 2021, 19:56

EU hat ihre Verpflichtungen aus dem Rückübernahmeabkommen im März 2020 gekündigt

MINSK, 8. September (BelTA) – Die Europäische Union hat ihre Verpflichtungen aus dem Rückübernahmeabkommen mit Belarus de facto im März 2020 gekündigt. Das sagte Pressesprecher des belarussischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Anatoli Glas vor Journalisten.

„Die aktuelle Situation ist nicht heute entstanden. Das ist eine logische Antwort der belarussischen Regierung auf die Entscheidung der EU“, betonte Glas.

Vor der Entscheidung über die Aussetzung des EU-Rückübernahmeabkommens mit Belarus wurde längst gewarnt, nämlich nach der Verabschiedung eines neuen Sanktionspakets. Nach der Kündigung der Zusammenarbeit zwischen EU und Belarus und Einstellung der Finanzierung von Projekten im Grenzbereich war Belarus gezwungen, auf den Sanktionsdruck angemessen zu reagieren. Diese Entscheidung wird im Moment formalisiert.

„Im März 2020 hat die Europäische Union die Finanzierung wichtiger Projekte im Bereich der Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt eingestellt. Somit hat die EU ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag gekündigt. Seit April 2020 bieten wir unseren europäischen Partnern Konsultationen zu diesem Thema an, haben bislang noch keine Antwort bekommen. Unter diesen Umständen haben wir ab einem bestimmten Zeitpunkt unsererseits beschlossen, das Rückübernahmeabkommen auszusetzen“, hieß es.

Das EU-Rückübernahmeabkommen sollte ursprünglich ab 2023 in Kraft treten. Das Dokument regelt die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt. „Heute gibt es im Hinblick auf dieses Abkommen keine Probleme an der Grenze“, bemerkte Glas.

Wie bereits berichtet, hat Präsident Alexander Lukaschenko die Entscheidung getroffen, den Gesetzentwurf zur „Aussetzung des Abkommens zwischen der Republik Belarus und der Europäischen Union über die Rückübername von Personen mit unbefugtem Aufenthalt“ an die Repräsentantenkammer der Nationalversammlung zu überweisen. Das Dokument wurde von der Regierung vorbereitet und stellt eine Antwort auf unfreundliche Aktivitäten der EU-Mitgliedsstaaten gegenüber Belarus dar. Das teilte der Pressedienst des Staatschefs mit.

Das Abkommen regelt das Rückübernahmeverfahren eigener Staatsangehöriger, die die geltenden Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Mitgliedstaats oder die Anwesenheit oder den Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen. In der nächsten Zeit sollen alle von Belarus übernommenen Verpflichtungen aufs Eis gelegt.

Die Republik Belarus setzt das Rückübernahmeabkommen aufgrund des Völkerrechts aus. Jede Seite ist berechtigt, das Abkommen vollkommen oder teilweise auszusetzen und die andere Seite darüber offiziell ins Kenntnis zu setzen.

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