MINSK, 04. Januar (BelTA) - Belarus will bis zum 1. Juli 2024 ein Generalkonsulat in Rostow am Don eröffnen. Das wird vom Beschluss des Ministerrates Nr. 977 vom 29. Dezember 2023 festgelegt, der auf dem Nationalen Internetportal für Recht veröffentlicht wurde.
Dem Erlass zufolge wird die Zweigstelle der belarussischen Botschaft in Rostow am Don bis zum 1. Juli dieses Jahres geschlossen. Das Finanzministerium wird angewiesen, die Kosten für die Eröffnung und den Unterhalt des Generalkonsulats im Rahmen der Mittel zu finanzieren, die das Außenministerium im Staatshaushalt für die Eröffnung und den Unterhalt der diplomatischen und konsularischen Vertretungen von Belarus im Ausland bereitstellen kann.
Die Finanzierung des Schließungsverfahrens der Zweigstelle der Botschaft erfolgt auf Kosten, die zu ihrer Finanzierung bereitgestellt werden.
Der Erlass tritt mit dem Tag ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.