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04 Januar 2024, 09:50

In Belarus werden Gesetze über religiöse Organisationen korrigiert

MINSK, 04. Januar (BelTA) - Der Präsident von Belarus Alexander Lukaschenko hat das Gesetz zur Abänderung der Gesetze über religiöse Organisationen unterzeichnet, meldet der Pressedienst des Staatsoberhauptes gegenüber BELTA.

Das Gesetz verankert moderne Ansätze in den Beziehungen zwischen dem Staat und religiösen Organisationen. Insbesondere besagt es eine erhöhte Anforderungen für die Gründung einer republikanischen religiösen Vereinigung: Es geht darum, dass zur Gründung einer religiösen Vereinigung eine erhöhte Anzahl von Gemeinden, die in allen Regionen und in Minsk tätig sind, erforderlich ist.

Zur Gründung einer religiösen Vereinigung braucht man nicht nur eine erhöhte Anzahl der Gemeinden, sondern auch, dass eine von denen seit mindestens 30 Jahren tätig sein müsste.

Religiöse Organisationen können in Abstimmung mit dem regionalen Exekutivkomitee (der Stadt Minsk) sozialen Institutionen, die ihre Dienstleistungen auch zur Rehabilitation den älteren Bürgern, Behinderten, Abhängigen von psychoaktiven Substanzen sowie Waisenhäusern in Klöstern erbringen.

Innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sollen sich die religiösen Organisationen neu eintragen lassen.
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