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14 Januar 2020, 13:04

Innenministerium legt Quoten für Erteilung von Flüchtlingsstatus fest

MINSK, 14. Januar (BelTA) – Das Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Belarus hat mit dem Beschluss Nr.353 vom 31. Dezember 2019 Verteilungsquoten für Flüchtlinge (Asylsuchende, die einen Flüchtlingsstatus beantragen) festgelegt. Dieser Beschluss wurde heute auf dem Nationalen Rechtsportal veröffentlicht.

Das Dokument legt Verteilungsquoten für Flüchtlinge fest, die in Belarus einen Flüchtlingsstatus, zusätzlichen Schutz oder ein Asyl beantragen. Insgesamt sind 700 Quoten vorgesehen. Landesweit sieht die Verteilung wie folgt aus: Gebiet Brest – 120 Personen, Gebiet Witebsk – 150 Personen, Gebiet Gomel – 150 Personen, Gebiet Grodno – 90 Personen, Gebiet Minsk – 110, Gebiet Mogiljow – 80. Flüchtlingspolitische Fragen liegen in der Kompetenz regionaler Stellen und Ämter für Staatsbürgerschaft und Migration, die dem Ministerium des Inneren untergeordnet sind.

Im Vergleich zu 2019 sind die Quoten für 2020 um 200 Personen reduziert worden. Laut Beschluss Nr. 358 vom 22. Dezember 2018 vergab das Innenministerium im vorigen Jahr 900 Verteilungsquoten an Asylsuchende und Flüchtlinge aus Drittstaaten.

Der neue Beschluss tritt nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

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