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14 Mai 2018, 15:00

Kupchyna zur Leiterin der CCPCJ- Kommission der UNO gewählt

MINSK, 14. Mai (BelTA) – Die belarussische Botschafterin in Österreich, ständige Repräsentantin der Republik Belarus bei internationalen Institutionen in Wien, Dr. Alena Kupchyna, wurde zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden der UN-Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (CCPCJ) erkoren. Diese Entscheidung wurde am 14. Mai auf der 27. Tagung der Kommission in Wien gefasst. Das gab die belarussische diplomatische Mission bekannt.

Die Tagung findet zum Thema „Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Cyberkriminalität unter anderem durch Stärkung der Zusammenarbeit im Rechtsschutz auf nationaler und internationaler Ebene“ statt. Dr. Alena Kupchyna leitet das vollzählige Komitee – Hilfsorgan, wo Entwürfe der Entschließungen besprochen und vereinbart werden.

Diplomaten behandeln während der Tagung zehn Entschließungsentwürfe für Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und juristische Hilfe bei Strafsachen, Durchführung des 14 UN-Kongresses zur Verbrechensverhütung 2020 in Kyoto, Stärkung der CCPCJ-Rolle bei der Förderung der Tagesordnung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung bis 2030, Bekämpfung des Menschenhandels und illegalen Verkehrs von kulturellen Werten.

Der Kommission wird auch der von Belarus initiierte Entwurf der Entschließung zur Vorbeugung und Bekämpfung des Menschenhandels mit Einsatz technologischer Mittel vorgelegt.

Die UN-Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege ist für Bildung grundlegender internationaler Ansätze zur Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege unter anderem auf solchen Gebieten wie Bekämpfung des Menschenhandels, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und Korruption zuständig. Die Kommission überprüft Einsatz entsprechender Standards und UN-Normen, erarbeitet Empfehlungen zur Bekämpfung neuer Formen der Kriminalität.

Belarus ist seit 2010 Mitglied der UN-Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege. Im April dieses Jahres wurde es zur Kommission für den nächsten dreijährigen Abschnitt erkoren.

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