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21 Mai 2020, 12:44

Parlament nimmt Änderungen des Gesetzes über Staatssymbole in erster Lesung an

MINSK, 21. Mai (BelTA) – Das belarussische Parlament hat heute in der ersten Lesung die Änderungen des Gesetzes „Über die Staatssymbole der Republik Belarus“ angenommen. Das Gesetz soll mehrfarbige, zweifarbige und einfarbige (Silber und Gold)

Darstellungen des Staatswappens als Referenzbilder rechtlich verankern. Das sagte Justizminister Oleg Slishewski bei der Präsentation des Dokumentes im Parlament.

Die Änderungen am Referenzbild des Wappens würden vorgenommen, um dessen Bedeutung genauer zu vermitteln, sagte Justizminister. Er erzählte über die wichtigsten Korrekturen bei der Darstellung des Wappensterns, der Konturfarben und der Ährenform. Das rot-grüne Band, auf dem Belarus darstellt wird, wurde mit mehr Farbe gesättigt.

Im Anhang zum Gesetzentwurf wird auch das Referenzbild der Staatsflagge enthalten sein. Es ist nicht in der aktuellen Fassung des Gesetzes enthalten. Es wird im Nationalen Archiv aufbewahrt.

Der stellvertretende Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für Staatsaufbau, Kommunalverwaltung und lokale Selbstverwaltung, Wiktor Swillo, wies darauf hin, dass die Korrektur der Staatssymbole keine zusätzlichen Kosten erforderlich machen werde. Der Gesetzesentwurf sehe eine Übergangszeit vor. Sie werde nicht durch bestimmte Kalenderfristen, sondern durch das Maß der Notwendigkeit bestimmt. „Wenn z.B. die Briefköpfe mit dem Wappenbild alle sind, werden die neuen Briefköpfe bestellt, die den neuen Standards entsprechen“, führte er aus.

Die Änderungen sehen auch eine Erweiterung des Geltungsbereichs von Staatssymbolen vor. Das Gesetz enthält Regeln für die Verwendung der Staatssymbolen im Sport, bei Massensport-, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen.

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