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07 August 2025, 09:46

Ratschkow: Afrika ist für Belarus einer der wichtigsten Richtungen der  interparlamentarischen Zusammenarbeit

MINSK, 7. August (BelTA) – Afrika ist für Belarus einer der wichtigsten Richtungen der interparlamentarischen Zusammenarbeit. Das erklärte der Vorsitzende der Ständigen Kommission für internationale Angelegenheiten der Repräsentantenkammer Sergej Ratschkow. 

Am 6. August fand eine Sitzung der Ständigen Kommission für internationale Angelegenheiten der Repräsentantenkammer statt. Die Abgeordneten diskutierten aktuelle Fragen der Entwicklung der interparlamentarischen Zusammenarbeit mit den Parlamenten afrikanischer Länder im Kontext der nationalen außenpolitischen Aufgaben. Auf der Tagesordnung stand auch der Gesetzentwurf „Über die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Republik Uganda über die Aufhebung der Visumpflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen“. Sergej Ratschkow wies darauf hin, dass der Präsident von Belarus während eines Treffens mit den Leitern der diplomatischen Vertretungen erneut die Bedeutung einer intensiveren Zusammenarbeit unseres Landes mit den Ländern Afrikas betont hatte.
„Es wurden konkrete Aufgaben gestellt. Vor allem im Bereich Handel und Wirtschaft soll ein Exportvolumen von $1 bis $1,5 Mrd. für belarussische Waren in afrikanische Länder erreicht werden. Das Außenministerium und andere Behörden haben in den letzten Jahren bestimmte Ergebnisse in ihrer Arbeit mit Afrika erzielt. Die Kontakte zu afrikanischen Ländern werden auch auf parlamentarischer Ebene ausgebaut. In der Nationalversammlung wurden Arbeitsgruppen für die Zusammenarbeit mit den Parlamenten Algeriens, Ägyptens, Simbabwes, Kenias, Äquatorialguineas und Südafrikas eingerichtet. Es finden aktiv Besuche statt und werden Treffen durchgeführt“, sagte Sergej Ratschkow. 

Nach der Diskussion wurde beschlossen, der Repräsentantenkammer zu empfehlen, den Gesetzentwurf „Über die  Ratifizierung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Republik Uganda über die Aufhebung der Visumpflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen“ auf die Tagesordnung der dritten Sitzung zu setzen. Das Abkommen sieht vor, dass Bürger der Republik Belarus und der Republik Uganda, die Inhaber gültiger Diplomaten- und Dienstpässe sind, für die Einreise, den Aufenthalt, die Ausreise oder die Durchreise durch das Hoheitsgebiet des anderen Staates für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen ab dem Datum der Einreise von der Visumpflicht befreit sind. Dabei darf die Gesamtdauer ihres Aufenthalts im Hoheitsgebiet des anderen Staates 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten. Die Ratifizierung und Umsetzung der Bestimmungen dieses internationalen Vertrags wird zur Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Politik, Handel und Wirtschaft beitragen.
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