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08 Januar 2020, 19:37

Visa- und Rückübernahmeabkommen mit Belarus können im Juni 2020 in Kraft treten

MINSK, 8. Januar (BelTA) – Die Visa- und Rückübernahmeabkommen mit Belarus können im Juni 2020 in Kraft treten. Das gab die EU-Vertretung in Belarus der Nachrichtenagentur BelTA bekannt.

„Nach der heutigen Unterzeichnung werden die Abkommen dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Dann kann der EU-Rat die Ratifizierung beider Abkommen offiziell abschließen. Von der belarussischen Seite ist auch das Ratifizierungsverfahren durch die Nationalversammlung erforderlich. Die Abkommen können im Juni 2020 (am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Abschluss) in Kraft treten. Die Vereinbarungen werden an demselben Tag gültig sein“, unterstrich die Vertretung.

„Die Verhandlungen zum Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Belarus wurden offiziell 2014 aufgenommen. Im Februar 2015 änderte der EU-Rat seine Verhandlungsrichtlinien, um die Möglichkeit von Verhandlungen über die gegenseitige Abschaffung von Visa für Inhaber von Diplomatenpässen einzuschließen. In der sechsten Verhandlungsrunde am 26. März 2019 erzielten die Seiten eine endgültige Einigung über beide Texte, die am 17. Juni 2019 paraphiert wurden“, erzählte die Vertretung der Europäischen Union in Belarus.

„In den letzten Jahren wurden in den Beziehungen zwischen der EU und Belarus bestimmte Fortschritte verzeichnet. Belarus nimmt an den multilateralen Formaten der „Östlichen Partnerschaft“ aktiv teil. Die Koordinierungsgruppe EU-Belarus tritt zweimal jährlich zusammen, um die Zusammenarbeit zu steuern und die weitere Entwicklung der Beziehungen zu überwachen. Die bilateralen Beziehungen werden auf der Grundlage der Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Belarus, die derzeit erörtert werden, ausgebaut. Das wird den strategischen Rahmen der Zusammenarbeit für die kommenden Jahre bestimmen“, setzte die Vertretung fort.

Seit 2006 schloss die EU Visaerleichterungsabkommen mit Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Kap Verde, Nordmazedonien, Georgien, der Republik Moldau, Montenegro, Serbien, Russland und der Ukraine ab.

Mit 24 Ländern wurden offizielle Rückübernahmeabkommen oder praktische Vereinbarungen über Rückkehr und Rückübernahme abgeschlossen.

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