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24 Juli 2020, 17:31

Wahlen 2020: GUS entsendet erste Langzeitwahlbeobachter in die Regionen

MINSK, 24. Juli (BelTA) – Die ersten Langzeitwahlbeobachter aus der GUS werden in der nächsten Woche in die belarussischen Regionen reisen. Das sagte Leiter des GUS-Wahlbeobachterstabs bei den Präsidentschaftswahlen Wiktor Guminski im Anschluss an das Treffen mit der Vorsitzenden der Zentralen Wahlkommission Lidia Jermoschina.

Die GUS-Wahlbeobachter beginnen ihre Arbeit heute. Aufgrund der epidemiologischen Situation werden die Aufpasser mit dem Monitoring der Wahlen in der Wahlwerbungsphase anfangen. Sie werden prüfen, wie gut die Wahllokale und die Wahlbezirkskommissionen vorbereitet sind. Die ersten Langzeitbeobachter werden in der nächsten Woche in den Regionen dabei sein. Sie werden den Verlauf der Wahlkampagne überprüfen, informierte Wiktor Guminski.

Unter den Beobachtern sind Mitarbeiter des GUS-Exekutivkomitees und Vertreter der GUS-Botschafter.

Leiter des Wahlbeobachterstabs erzählte, dass die Einladungen zu den Präsidentschaftswahlen an die russische Staatsduma, an Milli Məclis und die Zentrale Wahlkommission Aserbaidschans verschickt wurden. Die Interparlamentarische Versammlung der GUS wird mindestens 15 Personen senden – Abgeordnete, Mitarbeiter der IPV, des Internationalen Instituts für Demokratie, Parlamentarismus und Bürgerrechte.

Die anderen Staaten haben keine Anträge auf die Einladung zu den Wahlen eingereicht. Der Stabsleiter äußerte die Hoffnung darauf, dass es genug Aufpasser zu den Präsidentschaftswahlen kommen. Ihre Erklärung über die Wahlergebnisse wird die Mission am 10. August bekannt geben.

Die ZWK-Leiterin Lidia Jermoschina informierte die Wahlbeobachter über den Verlauf der Wahlkampagne. „Der Wahlkampf steht unter starken Turbulenzen. Seit dem ersten Tag werden Versuche unternommen, die Arbeit der Wahlbezirksmissionen zu desorganisieren“, stellte sie fest.

Lidia Jermoschina erzählte über die neue Initiative, eine „parallele Auszählung der Stimmen im Internet zu organisieren.“ Sie bezeichnete diese Initiative als „Verletzung des Verfassungsprinzips, nach dem die Wahlen und die Stimmenauszählung in Belarus durch Wahlkommissionen organisiert werden.“ Keine anderen Stellen oder Organe seien berechtigt, die Willensäußerung der Wähler zu kontrollieren und die Wahlergebnisse auszuwerten. Diese Aktivitäten seien juristisch nichtig und hätten keine juristischen Konsequenzen für die Wahlkampagne, betonte Jermoschina.

Die Präsidentschaftswahlen in Belarus sind für den 9. August geplant. Die Zentrale Wahlkommission hat am 14. Juli 5 Kandidaten registriert.

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