
MINSK, 30. September (BelTA) - Am 30. September unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko den Erlass „Über Auslandsdienstreisen“, wie der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mitteilte.
Das Dokument zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Auswirkungen von Auslandsdienstreisen für Mitarbeiter staatlicher Behörden und Organisationen zu maximieren.
Für Führungskräfte und ihre Stellvertreter, die ins Ausland entsandt werden, liegt die Priorität künftig auf der Erreichung strategisch wichtiger Wirtschaftsziele, die vom Präsidium des Ministerrats festgelegt wurden. Dazu gehören die Steigerung und Diversifizierung der Exporte, die Gewährleistung der Importsubstitution und die Energiesicherheit.
Zusätzlich wurde die Kontrolle über die Effektivität von Auslandsdienstreisen intensiviert, was zu einer erhöhten Verantwortung der Führungskräfte für Verstöße gegen die Vorgaben bei der Entscheidungsfindung über Geschäftsreisen führt. Auch das Verfahren zur Entsendung von Mitarbeitern auf Geschäftsreisen sowie deren Dokumentation wurde näher definiert.
Das Dokument zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Auswirkungen von Auslandsdienstreisen für Mitarbeiter staatlicher Behörden und Organisationen zu maximieren.
Für Führungskräfte und ihre Stellvertreter, die ins Ausland entsandt werden, liegt die Priorität künftig auf der Erreichung strategisch wichtiger Wirtschaftsziele, die vom Präsidium des Ministerrats festgelegt wurden. Dazu gehören die Steigerung und Diversifizierung der Exporte, die Gewährleistung der Importsubstitution und die Energiesicherheit.
Zusätzlich wurde die Kontrolle über die Effektivität von Auslandsdienstreisen intensiviert, was zu einer erhöhten Verantwortung der Führungskräfte für Verstöße gegen die Vorgaben bei der Entscheidungsfindung über Geschäftsreisen führt. Auch das Verfahren zur Entsendung von Mitarbeitern auf Geschäftsreisen sowie deren Dokumentation wurde näher definiert.