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08 August 2024, 15:31

Lukaschenko bringt Gesetzentwurf zur Strafmilderung für eine Reihe von Straftaten ins Parlament ein

MINSK, 8. August (BelTA) - Der Präsident der Republik Belarus Alexander Lukaschenko hat in Ausübung seiner verfassungsmäßigen Befugnisse als Subjekt des legislativen Initiativrechts dem Parlament den Gesetzentwurf "Über die Änderung des Strafgesetzbuches" vorgelegt. Darüber informierte der Pressedienst des Staatsoberhauptes.

Der Gesetzesentwurf wurde von einer Arbeitsgruppe der Präsidialverwaltung ausgearbeitet. Unter Berücksichtigung der Anweisungen des Staatsoberhauptes in der Sitzung vom 11. Januar über einige Fragen der Verbesserung der Gesetzgebung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit hat die Arbeitsgruppe eine systematische Analyse der Normen des Straf- und Strafprozessrechts durchgeführt. Auf der Grundlage ihrer Ergebnisse wurden folgende Ansätze entwickelt und in den Gesetzentwurf aufgenommen.
 
Die Strafdrohungen von 97 Straftatbeständen wurden überarbeitet. Davon wurden 65 Straftatbestände durch alternative, mildere Sanktionen ergänzt (24 Straftatbestände enthalten heute als einzige Sanktionsmöglichkeit den Freiheitsentzug). Bei 32 weiteren Straftatbeständen wurden Anpassungen vorgenommen, um insbesondere Unausgewogenheiten im Strafmaß zu korrigieren.

Die humanistische Komponente des Strafrechts wird verstärkt. Es wird festgelegt, dass Ersttäter bei Bagatelldelikten, Frauen und alleinstehende Männer, die Kinder unter 14 Jahren erziehen, sowie Minderjährige und Behinderte der Gruppe I nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden dürfen. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn eine Person eine extremistische Straftat oder eine Straftat unter Anwendung von Gewalt begangen hat. Ähnliche Regelungen gelten für die Untersuchungshaft.
 
Der Straftatbestand der Verletzung von Verkehrsregeln, die zu einer Schädigung naher Verwandter oder Familienangehöriger des Täters führt (Artikel 317 Teil 2 des Strafgesetzbuchs), wird auf Antrag des Opfers in die privat-öffentliche Strafverfolgung überführt. Diese Maßnahme soll die innerfamiliäre Konfliktlösung erleichtern.
 
Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorschriften über die Verantwortlichkeit bei Drogendelikten angepasst. Er sieht alternative mildere Strafen in Form von Haft bis zu drei Monaten für den Erwerb oder Besitz von Drogen (Teil 1 von Artikel 328 des Strafgesetzbuchs) und Freiheitsentzug für einmalige Fälle des Verkaufs (Teil 2 von Artikel 328 des Strafgesetzbuchs) vor. Gleichzeitig wird die niedrigere Strafe für den Verkauf von Drogen im Rahmen einer organisierten Gruppe von 10 auf 8 Jahre Freiheitsentzug herabgesetzt (Teil 4 von Artikel 328 des Strafgesetzbuchs).

Diese Maßnahmen werden es den Gerichten ermöglichen, bei der Strafzumessung flexibler vorzugehen und die öffentliche Gefahr, die von der Straftat ausgeht, sowie die Persönlichkeit des Täters zu berücksichtigen.
 
Der Gesetzentwurf wird im Parlament weiter beraten.
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