MINSK, 22. Juni (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat das Gesetz „Über die Änderung von Gesetzen zu Fragen der Straßeninfrastruktur“ unterzeichnet. Das Dokument zielt darauf ab, eine moderne rechtliche Grundlage zu schaffen, um die Wirtschaft und die Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen, sicheren und zuverlässigen Verkehrsdienstleistungen zu versorgen. Das teilte der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mit.
Das Gesetz definiert Rechte, Pflichten und die Verantwortung von Eigentümern und Nutzern von Straßen.
Unter anderem wird ein Informationsfonds im Bereich der Straßeninfrastruktur geschaffen, um die Straßenverwaltung mit aktuellen Informationen über den Bau und die Instandsetzung von Straßen zu versorgen. Es werden Besonderheiten für die Erstellung von Projektdokumentationen, den Bau, den Umbau, den Betrieb und die grundlegende Instandsetzung von Straßen festgelegt und die Grundsätze für die Ermittlung der geschätzten Baukosten verankert.
Darüber hinaus wird die Betriebsordnung für Straßen präzisiert, die Regeln für die Zustandsdiagnosen an Straßen und Straßenbauwerken werden festgelegt, ebenso wie die Besonderheiten der rechtlichen Regelung bei der Durchführung von Straßeninfrastrukturmaßnahmen an baufälligen und einsturzgefährdeten Bauwerken.
Das Gesetz definiert Rechte, Pflichten und die Verantwortung von Eigentümern und Nutzern von Straßen.
Unter anderem wird ein Informationsfonds im Bereich der Straßeninfrastruktur geschaffen, um die Straßenverwaltung mit aktuellen Informationen über den Bau und die Instandsetzung von Straßen zu versorgen. Es werden Besonderheiten für die Erstellung von Projektdokumentationen, den Bau, den Umbau, den Betrieb und die grundlegende Instandsetzung von Straßen festgelegt und die Grundsätze für die Ermittlung der geschätzten Baukosten verankert.
Darüber hinaus wird die Betriebsordnung für Straßen präzisiert, die Regeln für die Zustandsdiagnosen an Straßen und Straßenbauwerken werden festgelegt, ebenso wie die Besonderheiten der rechtlichen Regelung bei der Durchführung von Straßeninfrastrukturmaßnahmen an baufälligen und einsturzgefährdeten Bauwerken.
