MINSK, 16. März (BelTA) - Am 16. März unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko den Erlass „Zur Förderung der Exportentwicklung“, der Änderungen am Erlass vom 14. März 2022 beinhaltet. Der Erlass ermächtigt die Regierung, spezifische Maßnahmen zur Förderung des Exports festzulegen. Dies gab der Pressedienst des Präsidenten bekannt.
Um eine umfassende Umsetzung der Exportförderung zu gewährleisten, wurde die Befugnis der Regierung zur Festlegung konkreter Maßnahmen zur Exportförderung im Rahmen des Erlasses vom 25. August 2006 in Abstimmung mit der Nationalbank erweitert.
