
MINSK, 11. März (BelTA) - Am 11. März unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko einen Erlass, der eine Reihe früherer Entscheidungen des Staatsoberhauptes mit den verabschiedeten Gesetzen in Einklang bringt. Darüber informierte der Pressedienst des belarussischen Staatsoberhauptes.
Das Dokument sieht Änderungen in mehreren Dekreten vor.
Auch die Verordnung über die Unterbringung der Bevölkerung in Kurorten zur Behandlung und Erholung wurde unter Berücksichtigung der Rechtsanwendungspraxis geändert. Bei der Zuweisung eines Kuraufenthalts aus Haushaltsmitteln an ein Kind für eine gemeinsame Sanatoriumsbehandlung mit einem Elternteil werden missverständliche Auslegungen des Rechts, den Kuraufenthalt im laufenden Jahr an mehreren Orten (Arbeits- und Wohnort) in Anspruch zu nehmen, ausgeschlossen und Fragen der Abtretung (Übertragung) des erhaltenen und bezahlten Kuraufenthalts an eine andere Person geregelt.
Das Dokument sieht Änderungen in mehreren Dekreten vor.
Auch die Verordnung über die Unterbringung der Bevölkerung in Kurorten zur Behandlung und Erholung wurde unter Berücksichtigung der Rechtsanwendungspraxis geändert. Bei der Zuweisung eines Kuraufenthalts aus Haushaltsmitteln an ein Kind für eine gemeinsame Sanatoriumsbehandlung mit einem Elternteil werden missverständliche Auslegungen des Rechts, den Kuraufenthalt im laufenden Jahr an mehreren Orten (Arbeits- und Wohnort) in Anspruch zu nehmen, ausgeschlossen und Fragen der Abtretung (Übertragung) des erhaltenen und bezahlten Kuraufenthalts an eine andere Person geregelt.