MINSK, 10. November (BelTA) - Die Abgeordneten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung haben auf ihrer neunten Sitzung in zwei Lesungen den Gesetzentwurf "Über die Amnestie anlässlich des Tages der Volkseinheit" verabschiedet.
Der Gesetzentwurf wurde dem Repräsentantenhaus am 3. Oktober vom Präsidenten der Republik Belarus eingebracht. Der Gesetzentwurf "Über die Amnestie anlässlich des Tages der Volkseinheit" hat Minister für innere Angelegenheiten Iwan Kubrakow vorgestellt.
Nach vorläufigen Angaben sollen durch die Umsetzung des Gesetzes den 4545 Verurteilten verschiedene Strafen entlassen werden, darunter 1,6 Tausend aus Gefängnissen (darunter 10 Minderjährige), 500 aus offenen Vollzugsanstalten und 2445 aus den Strafvollzugsinspektionen. Darüber hinaus wird es geplant, die Strafe für 3.950 Verurteilte um ein Jahr zu verkürzen, von denen 2.500 ihre Strafen in Justizvollzugsanstalten, 350 in offenen Erziehungsanstalten und 1.100 in Strafvollzugsinspektionen verbüßen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Entlassung von Strafen und sonstigen Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vor, außer in den genannten Fällen: Minderjährige; schwangere Frauen, alleinstehende Frauen und Männer mit Kindern unter 18 Jahren (außer bei Straftaten gegen einen Minderjährigen); Personen, die das allgemeine Rentenalter erreicht haben; Behinderte der Gruppe I bzw. II; bestimmte Personen mit aktiver Tuberkulose, mit Krebserkrankungen und HIV-Infizierte; Veteranen von Kampfhandlungen in anderen Staaten; die durch die Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl oder andere Strahlenunfälle gefährdeten Personen oder die während des Militärdienstes oder im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit verletzt (Prellungen) oder erkrankt sind.
Die Personen, die schwere und besonders schwere Straftaten sowie bestimmte Straftaten, die als weniger schwer eingestuft sind, begangen haben, werden nicht von Strafen oder anderen strafrechtlichen Sanktionen verschont bleiben. Diesen Personen kann vorgeschlagen werden, die Strafe für die Einschränkung oder den Freiheitsentzug um ein Jahr zu verringern.