MINSK, 14. Dezember (BelTA) - Während der neunten Sitzung des Repräsentantenhauses der siebten Einberufung haben die Abgeordneten in zwei Lesungen den Gesetzentwurf "Über die Änderung des Gesetzes der Republik Belarus "Über die Staatsangehörigkeit der Republik Belarus" angenommen", wie die BELTA berichtet.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ministerrat dem Repräsentantenhaus vorgelegt. Er zielt darauf ab, die Gesetzgebung zur Staatsbürgerschaft unter Berücksichtigung der Anwendungspraktiken zu verbessern, die nationale Sicherheit zu gewährleisten und die Aufgaben des Staates im Bereich der Migrationspolitik zu lösen.
Zu den wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfs gehören die Einführung der Pflicht zur Ablegung eines Eides durch Personen, die die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus erwerben, sowie die Festlegung eines zusätzlichen Grundes für die Aufhebung des Beschlusses über den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus für den Fall, dass eine Person die Ablegung des Eides verweigert, und die Regelung des Verfahrens zur Beurteilung des Niveaus der Kenntnisse einer der Staatssprachen bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft. Es wird die Bürgerpflicht der Republik Belarus festgelegt, den zuständigen Behörden des Landes schriftlich oder in elektronischer Form mitzuteilen, wenn man eine ausländische Staatsangehörigkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein anderes Erlaubnis eines ausländischen Staates besitzt, das ihn zu Präferenzen und anderen Vorteilen aufgrund politischer, religiöser Ansichten oder nationaler Zugehörigkeit berechtigt.
Es ist ein neuer Grund für den Verlust der Staatsbürgerschaft verankert: In Verbindung mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil, das die Beteiligung einer Person an extremistischen Aktivitäten oder die Verursachung eines schweren Schadens für die Interessen der Republik Belarus bestätigt, wenn sich eine solche Person außerhalb des Landes befindet.
Die Frist für die Bearbeitung von Anträgen auf Verzicht auf die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus wurde von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Es wurde die Möglichkeit für die Personen eingeführt, einen Antrag auf die Staatsangehörigkeit zu stellen, wenn sich diese Person in den letzten fünf Jahren mehr als 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres außerhalb der Republik Belarus aufgehalten hat, falls dieser Aufenthalt auf die nicht von der Person abhängenden Gründe zurückzuführen ist.
Um eine einheitliche Auslegung und Anwendung in der Praxis zu gewährleisten, wird Artikel 8 des Gesetzes "Über die Staatsangehörigkeit der Republik Belarus" in Bezug auf die Definition des Personenkreises, der die Staatsangehörigkeit der Republik Belarus durch Geburt erwirbt, angepasst.
"Die Verabschiedung des Gesetzes wird dazu beitragen, den Schutz der nationalen Interessen und der Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten und die Regelung der Beziehungen zur Staatsbürgerschaft weiter zu verbessern", betonte Jurij Nasarenko.