MINSK, 11. Januar (BelTA) – Auf der zweiten Sitzung der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der achten Einberufung haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf „Über die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über das System gegenseitiger Handelserleichterungen“ am 10. Januar verabschiedet.
Der Gesetzentwurf wurde der Repräsentantenkammer am 9. Dezember 2024 vom Ministerrat vorgelegt. Er wurde auf der Grundlage des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 176 „Über den Entwurf eines internationalen Vertrages“ vom 29. April 2024 ausgearbeitet und sieht die Ratifizierung des am 30. April 2024 in Kairo unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über das System gegenseitiger Handelserleichterungen vor.
Die im Abkommen vorgesehenen Änderungen zielen darauf ab, die bilaterale Zusammenarbeit im Zollbereich weiter auszubauen und den Handelsumsatz zwischen den Staaten zu beschleunigen. Das Abkommen sieht die Möglichkeit vor, dass die Zollbehörden der Staaten Informationen über Lieferungen von Teilnehmern der Außenwirtschaft austauschen können, auf die das System der gegenseitigen Handelserleichterungen auf freiwilliger Basis angewendet wird.
Die Ratifizierung des Abkommens wird es den Teilnehmern an der Außenwirtschaft ermöglichen, an den Kontrollpunkten Vorteile gegenüber den Unternehmen zu erhalten, für die das System der gegenseitigen Handelserleichterung nicht gilt, und zwar: Vorrangiges Verfahren für Zollvorgänge (Zollabfertigung), Vereinfachung einer Reihe von Zollformalitäten, einschließlich der Zuweisung separater Fahrspuren, um die Dauer der Zollvorgänge zu verkürzen, sowie Verzicht auf Zollkontrollen, außer in Fällen, in denen das Risiko einer Verletzung des Zollrechts festgestellt wird.