MINSK, 11. Januar (BelTA) – In der zweiten Sitzung der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der achten Einberufung haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf „Über die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Republik Nicaragua über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in Zollangelegenheiten“ am 10. Januar verabschiedet.
Der Gesetzentwurf wurde der Repräsentantenkammer am 9. Dezember 2024 vom Ministerrat vorgelegt. Er sieht die Ratifizierung des am 18. Juli 2024 in Managua unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Republik Nicaragua über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in Zollangelegenheiten vor.
Das Abkommen wurde entwickelt, um einen rechtlichen Rahmen für die bilaterale Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden von Belarus und Nicaragua zu schaffen. Seine Umsetzung wird die rasche Lösung problematischer Fragen im Zollbereich erleichtern und die Effizienz des Schutzes der wirtschaftlichen Interessen der Republik Belarus verbessern.
Das Abkommen legt die Grundprinzipien und Formen der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der beiden Länder, das Verfahren der gegenseitigen Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Anwendung der Zollgesetzgebung, den Austausch der für die Parteien erforderlichen Informationen sowie die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Untersuchung von Zollvergehen fest. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden es ermöglichen, rechtzeitig die Informationen zu erhalten, die für eine wirksame Verwaltung der Zollabgabenerhebung, die korrekte Einreihung der im gegenseitigen Handel beförderten Waren, die Gewährleistung der Einhaltung der nichttarifären Regulierungsmaßnahmen und die Aufdeckung illegaler Machenschaften zur Steuer- und Zollhinterziehung erforderlich sind.
Für die Umsetzung des Abkommens sind folgende Zollbehörden zuständig: in der Republik Belarus - das Staatliche Zollkomitee, in der Republik Nicaragua - der Zolldienst.