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11 Januar 2025, 12:20

Abgeordnete ratifizieren das Protokoll zum Abkommen zwischen Belarus und Kuba über gegenseitige Lieferungen

MINSK, 11. Januar (BelTA) – In der zweiten Sitzung der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der achten Einberufung haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf „Über die Ratifizierung des Protokolls zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Republik Kuba über gegenseitige Lieferungen vom 24. Juni 2014“ am 10. Januar verabschiedet.

Der Gesetzentwurf wurde der Repräsentantenkammer vom Ministerrat vorgelegt. Das Protokoll wurde am 12. Juni 2024 in Minsk unterzeichnet, um die Artikel 2, 3 und 6 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Republik Kuba über gegenseitige Lieferungen vom 24. Juni 2014 zu ändern.

Gemäß dem Protokoll werden die Waren und Dienstleistungen, die im Rahmen dieses Abkommens ausgetauscht werden sollen, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Vollstreckern dieses Abkommens in Abstimmung mit den zur Überwachung der Durchführung des Abkommens befugten Organisationen festgelegt. Für die gegenseitigen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen wird für jede Partei ein Höchstbetrag von $15 Mio. für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. Fristen, Preise und Bedingungen für die gegenseitigen Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen sowie das Verfahren für den Transport von Gütern werden von den Wirtschaftssubjekten vereinbart, die von den Parteien durch die Unterzeichnung entsprechender Verträge bestimmt werden. Diese Verträge müssen mit den nationalen Rechtsvorschriften der jeweiligen Partei übereinstimmen.

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