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14 Mai 2025, 15:39

Abgeordnete ratifizierten den Vertrag zwischen Belarus und Pakistan über die Auslieferung gesuchter Personen   

MINSK, 14. Mai (BelTA) – Die Abgeordneten haben auf der Sitzung der zweiten Session der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der achten Einberufung den Gesetzentwurf „Über die Ratifizierung des Vertrages zwischen der Republik Belarus und der Islamischen Republik Pakistan über die Auslieferung“ verabschiedet.

Der Gesetzentwurf wurde der Repräsentantenkammer am 11. April 2025 vom Ministerrat vorgelegt. Er sieht die Ratifizierung des Vertrages zwischen der Republik Belarus und der Islamischen Republik Pakistan über die Auslieferung vor, der am 26. November 2024 in Islamabad unterzeichnet worden ist. 
Der Vertrag wurde ausgearbeitet, um die Rechtsgrundlage für die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Belarus und Pakistan zu schaffen, und zielt darauf ab, eine wirksame Zusammenarbeit zwischen diesen Staaten bei der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten zu gewährleisten und die Beziehungen im Bereich der Auslieferung von Personen zu entwickeln, die im Hoheitsgebiet der ersuchenden Vertragspartei wegen einer auslieferungsfähigen Straftat zur Strafverfolgung oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils gesucht werden und sich im Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei befinden.

Gemäß Artikel 7 des Abkommens sind folgende zentrale Behörden für die Umsetzung des Abkommens zuständig: in Belarus die Generalstaatsanwaltschaft, in Pakistan das Innenministerium.
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