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Gesellschaft
30 Oktober 2020, 15:54

Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Belarus und Moldawien tritt ab 1. November in Kraft

MINSK, 30. Oktober (BelTA) – Ab 1. November tritt das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Belarus und der Republik Moldau vom 23. Oktober 2019 in Kraft. Das Dokument gilt für Bürger mit ständigem Wohnsitz in diesen Staaten und mit Berufstätigkeit in ihren Hoheitsgebieten. Das gab das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz von Belarus der Nachrichtenagentur BelTA bekannt.

Das Abkommen regelt die Zahlung von Versicherungsprämien für die staatliche Sozial(Renten)versicherung sowie die Festsetzung und Auszahlung von Renten und Versicherungszahlungen.

Die Versicherungsprämien werden gemäß den Gesetzen des Staates gezahlt, auf dessen Hoheitsgebiet die Bürger unabhängig von ihrem Wohnort arbeiten.

Die Rente wird im Wohnsitzland des Rentners vierteljährlich im letzten Monat des Quartals in der Währung dieses Staates ausgezahlt.

Bürger mit ständigem Wohnsitz in Belarus müssen sich an die Arbeits-, Beschäftigungs- und Sozialschutzbehörde an ihrem Wohnort in Belarus wenden, und Bürger mit Wohnsitz in Moldawien - an die Nationale Sozialversicherungskasse dieses Landes.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Republik Moldau über die Garantie der Bürgerrechte im Bereich Rentenversorgung vom 12. September 1995 außer Kraft. Gleichzeitig werden die Rechte von Personen beibehalten, die nach diesem Abkommen erworben wurden.

Insgesamt hat Belarus bereits 12 Abkommen im Bereich soziale (Renten)Sicherheit unterzeichnet. In jüngster Zeit beruhen ähnliche internationale Dokumente auf dem Proportionalitätsprinzip: die Zuweisung der Rente durch den Staat, auf dessen Territorium die Arbeit geleistet und die Rentenbeiträge gezahlt wurden. Solche Abkommen sind mit Litauen, Russland, Lettland, Aserbaidschan, Tschechien und Estland geschlossen worden. Im Jahr 2019 wurden mit Polen und im Rahmen der EAWU Abkommen unterzeichnet, die noch nicht in Kraft getreten sind. Es werden die Arbeiten zum Abschluss des Abkommens mit Bulgarien durchgeführt.

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