MINSK, 3. Dezember (BelTA) – In der Sitzung des GUS-Wirtschaftsrates in Moskau wurde ein aktualisiertes Konzept für die schrittweise Schaffung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und die Regulierung der Migration in den GUS-Mitgliedstaaten angenommen. Das teilte das Departement für Zusammenarbeit im politischen, humanitären und sozialen Bereich des GUS-Exekutivkomitees mit.
Ziel des Konzepts ist es, die Zusammenarbeit zwischen den GUS-Mitgliedsstaaten im Bereich der Sozial- und Arbeitsbeziehungen weiter auszubauen sowie koordinierte Ansätze für die Schaffung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und die Regulierung der Arbeitsmigration zu entwickeln.
Die Aktualisierung der konzeptionellen Ansätze für die Schaffung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und die Regulierung der Arbeitsmigration wird es ermöglichen, neue Realitäten und Möglichkeiten für die Entwicklung koordinierter Ansätze zur Schaffung rechtlicher und institutioneller Bedingungen für die rationelle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials der GUS-Länder sowie für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die Aktualisierung des Konzepts berücksichtigt insbesondere die Veränderungen, die in den letzten Jahren im rechtlichen und regulatorischen Rahmen unserer Länder eingetreten sind, die Entwicklung bilateraler Abkommen in diesem Bereich, die Verbreitung digitaler Technologien und eine Reihe anderer Faktoren.
In dem aktualisierten Konzept wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die Bürger über Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen GUS-Mitgliedstaaten zu informieren, denjenigen, die zur Arbeit ausreisen wollen, eine Vorbildung zu bieten, die erforderliche Rechts-, Informations- und Beratungshilfe, materielle Unterstützung und soziale Sicherheit zu gewähren, die zur Arbeit Ausreisenden daraufhin zu überprüfen, ob ihnen die Einreise in den Beschäftigungsstaat untersagt wurde oder ob sie auf der internationalen Fahndungsliste stehen, und biometrische Identifizierungsmechanismen einzusetzen. Der Entwurf des Konzepts spiegelt die Veränderungen in den Beschäftigungsformen wider, einschließlich derer, die sich aus der Entwicklung der digitalen Technologien ergeben. Insbesondere werden die Konzepte der „Fernarbeit“, der „Selbständige Erwerbstätigkeit“ und andere eingeführt.
Der Entwurf des Konzeptes sieht vor, dass die Umsetzung des Konzepts durch autorisierte staatliche Stellen erfolgt, die von den GUS-Mitgliedstaaten bestimmt werden. Ein wichtiger Punkt: Zur Umsetzung des Konzepts und zur Lösung der praktischen Probleme bei der Bildung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und der Regulierung der Arbeitsmigration werden die GUS-Mitgliedsstaaten ein umfassendes Programm gemeinsamer Aktionen in diesem Interaktionsbereich entwickeln und verabschieden. Dieser Standpunkt ist in dem auf der Sitzung des GUS-Wirtschaftsrates angenommenen Beschluss „Über das Konzept der schrittweisen Schaffung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und der Regulierung der Arbeitskräftemigration der GUS-Mitgliedstaaten“ festgelegt.