MINSK, 22. Dezember (BelTA) – Die Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der 7. Legislaturperiode haben heute in der ersten Lesung die Änderungen in das Antikorruptionsgesetz angenommen.
Der Gesetzentwurf wurde von der Generalstaatsanwaltschaft ausgearbeitet und vom Ministerrat der Repräsentantenkammer vorgelegt. Es zielt darauf ab, die Wirksamkeit von Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu erhöhen und das Zusammenwirken von staatlichen Stellen und anderen Organisationen bei der Korruptionsprävention zu optimieren, wobei die praktische Anwendung der Gesetzgebung, Vorschläge von staatlichen Organen und anderen Organisationen, Bürgern, ausländische Erfahrungen und Bestimmungen internationaler Rechtsakte, die von Belarus in diesem Bereich ratifiziert wurden, berücksichtigt werden.
„Wir haben die internationalen Erfahrungen berücksichtigt, vor allem bei der Rechtsanwendung“, sagte Marina Lentschewskaja, Mitglied des Ständigen Ausschusses für nationale Sicherheit. „Die Liste der Personen, denen ein Beamter im dienstlichen Interesse keinen Beistand leisten darf, wird erweitert. Diese Liste umfasst auch die Ehegatten der Kinder - Schwiegersöhne, Schwiegertöchter. Die Verantwortung einer juristischen Person wird definiert. Wenn ein Beamter eine rechtswidrige Handlung im Interesse einer bestimmten juristischen Person begeht, wird diese juristische Person haftbar gemacht. Wurde früher verboten, in öffentlichen Organisationen die Ämter des Direktors, des stellvertretenden Direktors, des Hauptbuchhalters, seines Stellvertreters und des Kassierers durch nahe Verwandte oder Ehepartner zu besetzen, erweitert sich diese Regel für Organisationen mit einem Mehrheitsanteil an staatlichem Eigentum. Die Höhe der Geschenke, die Beamte bei offiziellen und feierlichen Anlässen annehmen dürfen, wurde präzisiert. Dieser Betrag darf das Fünffache des Grundbetrags nicht überschreiten.
Der Gesetzesentwurf definiert neue Begriffe und ihre Deutung, umfasst eine Reihe von Personen, denen ein Beamter unter Ausnutzung seiner amtlichen Stellung keinen Beistand leisten darf.
Vorgesehen sind Änderungen bei der Annahme von Geschenken durch Staatsdiener, bei der Zusammenarbeit von staatlichen Behörden und anderen Organisationen im Bereich der Korruptionsbekämpfung, das Verbot der Verwendung von Eigentum durch einen Staatsbediensteten für persönliche und dienstfremde Interessen.
Für die Leiter staatlicher Behörden und anderer Organisationen, die im Bereich Korruptionsbekämpfung tätig sind, werden neue Befugnisse definiert.