MINSK, 14. August (BelTA) – Die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs über KI-Technologien in Belarus soll 2026 beginnen. Das teilte Sergej Kruglikow, Generaldirektor des Vereinigten Instituts für Informatik-Probleme der Nationalen Akademie der Wissenschaften von Belarus, im Rahmen des BELTA-Projekts „Das Land spricht“ mit.
Es gibt einen Auftrag der Regierung, ein Gesetz über künstliche Intelligenz in Belarus zu erarbeiten. „Diese Entscheidung wurde im Rahmen der Arbeit des Rates für strategische Projekte beim Präsidenten, der vom Vorsitzenden der Nationalen Akademie der Wissenschaften von Belarus geleitet wird, sowie des Rates für Rechts- und Justizfragen beim Präsidenten, der vom Vorsitzenden des Verfassungsgerichts geleitet wird, getroffen. Es fanden mehrere Sitzungen statt, und es wurde beschlossen, dass es einen Gesetzgebungsakt und ein technisches Komitee geben soll. Es soll ein Konzept und eine Strategie für die Entwicklung der künstlichen Intelligenz in Belarus geben, um voranzukommen und die nationale Gesetzgebung weiterzuentwickeln. Unsere Verwaltung für Informatik hat ein entsprechendes Dokumentenpaket vorbereitet und an das Nationale Zentrum für Gesetzgebungs- und Rechtsinformationen geschickt, damit die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs über Technologien der künstlichen Intelligenz in den Gesetzgebungsplan für 2026 aufgenommen wird“, erklärte Sergej Kruglikow.
In dieser Richtung wird ernsthafte Arbeit geleistet. „Es gab Anfragen an praktisch alle Ministerien und Behörden, die mit diesem Themenbereich zu tun haben. Das Wirtschaftsministerium, das Staatliche Komitee für Wissenschaft und Technologie und das Bildungsministerium haben ihre Unterstützung zugesagt. Sie halten es für sinnvoll, die Nationale Akademie der Wissenschaften als Branchenregulierungsbehörde in diesem Themenbereich zu benennen. Derzeit wurde eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs gebildet. Ihr gehören 42 Vertreter verschiedener Ministerien und Behörden an – es handelt sich um Personen, die als Fachleute auf diesem Gebiet ausgewiesen sind“, erklärte der Generaldirektor.
Laut Sergej Kruglikow wird derzeit ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen erstellt. Dabei hilft das bereits erstellte Modellgesetz über Technologien der künstlichen Intelligenz für die GUS-Staaten, das ebenfalls vom Institut ausgearbeitet wurde. „Hier finden sich die wichtigsten Begriffsdefinitionen, darunter eine klare Definition dessen, was künstliche Intelligenz ist“, betonte er.
Gemäß dem Modellgesetz ist künstliche Intelligenz ein Komplex von technologischen Lösungen, darunter Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, Software (einschließlich solcher, in der Methoden des maschinellen Lernens verwendet werden), Prozesse und Dienste zur Datenverarbeitung und Lösungssuche, die es ermöglichen, die kognitiven Funktionen des Menschen zu imitieren (einschließlich der Suche nach Lösungen ohne vorab festgelegten Algorithmus) und bei der Ausführung bestimmter Aufgaben Ergebnisse zu erzielen, die mit den Ergebnissen der intellektuellen Tätigkeit des Menschen vergleichbar sind oder diese übertreffen.