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Gesellschaft
10 Juli 2025, 16:32

Barrierefreie Bedingungen sollen bis 2030 in über 40.000 Einrichtungen in Belarus geschaffen werden 

MINSK, 10. Juli (BelTA) - Bis zum Jahr 2030 ist geplant, in mehr als 41.000 Einrichtungen in Belarus barrierefreie Bedingungen zu schaffen. Diese Information wurde von Wiktoria Gretschicha, der Leiterin der Abteilung für Menschen mit Behinderungen im Ministerium für Arbeit und Sozialschutz, bekannt gegeben.

Derzeit sind mehr als 22 % der Institutionen vollständig barrierefrei. „Obwohl dieser Anteil nicht sehr hoch ist, entspricht das mehr als 28.000 Einrichtungen. Bis Ende 2025 wollen wir den Anteil auf 23,4 % erhöhen, was etwa 30.500 Einrichtungen entspricht. In diesem Jahr beenden wir unser aktuelles Programm und sind intensiv mit der Planung eines neuen staatlichen Programms für die kommenden fünf Jahre beschäftigt. Bis 2030 streben wir an, dass mindestens 30 % der Einrichtungen vollständig barrierefrei sind, was rund 41.000 Einrichtungen entspricht“, erklärte sie.

Der Ausdruck „barrierefreies Umfeld“ umfasst zunehmend vielfältige Aspekte. „Es geht dabei nicht nur um die Erleichterung der Fortbewegung, sondern auch um die Zugänglichkeit verschiedener sozialer, verkehrlicher und industrieller Infrastrukturen, Wohnräume sowie der angebotenen Dienstleistungen“, erläuterte Wiktoria Gretschicha.

Im Land gibt es verbindliche Anforderungen in den Bauvorschriften, die als „Lebensraum für körperlich beeinträchtigte Menschen“ bezeichnet werden. „Das bedeutet, dass kein neues Gebäude errichtet werden darf, wenn die Planungsunterlagen die Aspekte der umfassenden Barrierefreiheit nicht berücksichtigen. Die aktuellen technischen Regulierungen werden kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Seit Juni dieses Jahres wurden beispielsweise acht neue Standards in die staatliche Normung aufgenommen, die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Tourismussektor, visuelle und taktile Beschilderung sowie vieles mehr festlegen“, sagte die Expertin.
Seit November 2022 gelten neue Regelungen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit von sozialen, verkehrstechnischen und industriellen Infrastrukturen, Fahrzeugen und angebotenen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen sowie zur Bewertung ihres Barrierefreiheitsgrades. „Diese Regeln dienen den lokalen Behörden als Leitfaden für die Gestaltung einer barrierefreien Umgebung. Wenn bestehende Einrichtungen nicht vollständig an die Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst werden können, sind die Eigentümer verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den Orten, an denen Dienstleistungen erbracht werden, zu gewährleisten. Wo dies möglich ist, muss sichergestellt werden, dass diese Dienstleistungen auch aus der Ferne oder am Wohnort der betroffenen Personen bereitgestellt werden“, betonte Wiktoria Gretschicha.
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