
MINSK, 4. April (BelTA) – Belarus hat die Verordnung über die Funktionsweise des Informationssystems zum Austausch von Daten über ausländische Bürger und Staatenlose mit Russland genehmigt. Dies geht aus der Verordnung des Ministerrates Nr. 192 vom 31. März 2025 hervor, die auf dem Nationalen Rechtsportal veröffentlicht wurde.
Die Verordnung legt die Funktionsweise des Informationssystems für den Austausch von Informationen über Grenzübertritte an Grenzübergangsstellen sowie über ausgestellte, annullierte, für ungültig erklärte und eingezogene Identitätsdokumente ausländischer Bürger und Staatenloser fest, die sich auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten des Unionsstaates aufhalten oder dort wohnen.
In dem Dokument heißt es, dass das Informationssystem für den Informationsaustausch dazu dient, den zwischenstaatlichen Informationsaustausch in elektronischer Form zwischen den zuständigen Behörden der beiden Staaten zu automatisieren.
Die Nutzung des Informationssystems für den Informationsaustausch ermöglicht auch die Kontrolle der Gültigkeit von Ausweispapieren von Ausländern sowie das Überschreiten der Grenze des Unionsstaates durch Ausländer mit einer gültigen Einreise-, Ausreise-, Aufenthalts- und Transitgenehmigung.
Die Verordnung tritt nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.