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18 November 2021, 17:32

Belarus will internationale Organisationen über polnische Verbrechen informieren

MINSK, 18. November (BelTA) – Die belarussische Generalstaatsanwaltschaft will alle internationalen Organisationen über die verbrecherischen Handlungen Polens informieren. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht, sagte Generalstaatsanwalt von Belarus Andrej Schwed heute vor Journalisten.

„An der belarussisch-polnischen Grenze haben Flüchtlinge, die von den völkerrechtlich verankerten Normen zum Schutz Gebrauch machen wollten, mehrmals versucht, auf das polnische Territorium zu gelangen und weiter nach Deutschland zu gehen. Die rechtliche Analyse der Situation hat Folgendes ergeben. Die polnischen Beamten verletzen bis in den heutigen Tag hinein in grober Weise das Völkerrecht, in dem die grundlegenden bürgerlichen und politischen Rechte von Flüchtlingen wie auch von Bürgern von Belarus geregelt sind. Die Unverletzlichkeit der belarussischen Staatsgrenze wurde und wird nach wie vor verletzt. Es werden zahlreiche rechtswidrige Handlungen registriert, bei denen es sich um das Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt“, sagte Andrej Schwed.

Seitens der polnischen Behörden werden wiederholt rechtswidrige Handlungen gegen Flüchtlinge durchgeführt: Die Menschen werden zurückgedrängt, gefoltert, mit ihnen wird grausam umgegangen. So haben die polnischen Sicherheitskräfte gegen die an der Grenze befindlichen Flüchtlinge unangemessene und eindeutig unverhältnismäßige organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen, um ihren Transit nach Deutschland zu stoppen. Unter anderem wurden zusätzliche Absperrungen errichtet, paramilitärische bewaffnete Patrouillen organisiert. Zur Androhung brachte Polen Flugzeuge, Panzer und schwere Waffen an die belarussische Grenze, wo sich die friedlichen Flüchtlinge aufhielten.

Der Generalstaatsanwalt hat betont, dass die Flüchtlinge wiederholt und öffentlich ihren Status, ihr Ziel und ihren Wunsch, nach Deutschland zu gehen, bekannt gegeben haben. Die polnischen Behörden waren sich dessen wohl bewusst. „Trotzdem haben die polnischen Sicherheitskräfte friedliche und wehrlose Menschen gefoltert und grausam behandelt, auch nachts. Gegen sie wurden spezielle Mittel, giftige Substanzen eingesetzt. Die Flüchtlinge wurden geblendet, über ihre Köpfe wurde geschossen, gegen sie wurde physische Gewalt angewendet. Am 15. und 16. November wurden zahlreiche Fälle von illegaler Abschiebung aus dem polnischen Hoheitsgebiet, der Einsatz von Wasserwerfern mit Chemikalien bei einer Umgebungstemperatur von höchstens 4 Grad, der Einsatz von Betäubungsgranaten und Giftgas registriert. Opfer waren unter anderem Frauen und kleine Kinder“, sagte er. „Die vorläufigen Ergebnisse der am Vortag durchgeführten gerichtsmedizinischen Untersuchung deuten darauf hin, dass polnische Beamte starke giftige und reizende chemische Substanzen wie Pestizide eingesetzt haben. Bei mindestens 30 Menschen wurden Verbrennungen, Vergiftungen, Abschürfungen und Prellungen nachgewiesen. Ich möchte besonders darauf hinweisen, dass unter den Personen, die durch rechtswidrige Übergriffe, Folter und Grausamkeiten polnischer Beamter verletzt wurden, auch Minderjährige sind: Briar Abas (15), Cindy Sirana (14), schwangere Frauen“.

Körperliche Verletzungen erlitten auch Journalisten aus Belarus, Russland und Katar sowie belarussische Grenzbeamte. „Jede kriminelle Handlung polnischer Beamter, die auf dem Territorium der Republik Belarus begangen wurde, wird registriert und protokolliert, auch im Rahmen des Strafverfahrens, das am Vorabend gegen polnische Sicherheitskräfte eingeleitet wurde (Verbrechen gegen Sicherheit der Menschlichkeit). Es werden aktive Maßnahmen ergriffen und umgesetzt, um jeden einzelnen Beamten zu identifizieren, der bestimmte Straftaten gegen wehrlose Menschen begangen hat. Jetzt verstecken sich die polnischen Sicherheitskräfte und andere Beamte hinter Stacheldraht, Metallbarrieren, Panzern, gepanzerten Fahrzeugen und 15.000 schwer bewaffneten Militärangehörigen. Ich betone, dass alle oben genannten sowie andere zynische kriminelle Handlungen, die derzeit von den belarussischen Strafverfolgungsbehörden dokumentiert werden, auf direkten Befehl oder mit Zustimmung der politischen Führung Polens begangen wurden: Präsident Andrzej Duda, Premierminister Mateusz Morawiecki, Verteidigungsminister Mariusz Blaszczak und andere hochrangige Beamte“, erklärte Andrej Schwed.

Der Generalstaatsanwalt erinnerte daran, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach internationalen Standards und Regeln keine Verjährungsfrist haben und dass die Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden müssen. „Darüber hinaus haben wir wiederholt öffentliche Äußerungen einer Reihe polnischer Bürger und Beamten registriert, die zu einem Angriff Polens auf die Republik Belarus aufgerufen haben. In diesem Fall handelt es sich um den Tatbestand des Artikels 123 des Strafgesetzbuches unseres Landes, nämlich „Propaganda des Krieges“. In diesem Zusammenhang hat die Generalstaatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet, für dessen Untersuchung das Untersuchungskomitee von Belarus zuständig ist. Die einschlägigen Informationen über die kriminellen Handlungen hochrangiger polnischer Beamter werden allen internationalen Organisationen, darunter den Vereinten Nationen, dem Europarat und anderen, zur rechtlichen Bewertung übermittelt“, resümierte Andrej Schwed.

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