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06 September 2022, 14:10

Bis zu 8 Tausend Menschen werden in Belarus von der Amnestie betroffen sein

MINSK, 6. September (BelTA) – In Belarus werden bis zu 8 000 Personen von der Amnestie betroffen sein. Das sagte Generalstaatsanwalt Andrej Schwed vor Journalisten im Anschluss an die heutige Besprechung bei Alexander Lukaschenko.

In den Jahren 2019-2020 wurden über 30 Tausend belarussische Bürger amnestiert, informierte Schwed. Es handelte sich dabei um Verbrecher, die für bestimmte Straftaten verurteilt wurden. Einige von ihnen wurden aus den Haftanstalten entlassen, bei den anderen wurde die Strafe um ein Jahr reduziert.

„Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt eine prinzipielle Position, die darin besteht, dass das Amnestiegesetz nicht für jene Personen gelten soll, die sich an die Souveränität, Unabhängigkeit und verfassungsmäßige Ordnung unseres Landes vergriffen haben. Dennoch hat der Präsident angewiesen, an diese Frage sorgfältig heranzugehen, jeden einzelnen Fall zu prüfen und das Institut der Begnadigung in Anspruch zu nehmen. Mit anderen Worten: Personen, die extremistische Straftaten begangen haben, sich an unseren Staat und Ordnungshüter vergriffen haben, können freigelassen werden. Aber nur unter einer Bedingung: Sie müssen ihre Taten eingesehen und bereut haben und den belarussischen Präsidenten um Begnadigung bitten“, sagte Andrej Schwed.

Während des Treffens, bei dem unter anderem Fragen der bevorstehenden Amnestie erörtert wurden, schlug der belarussische Präsident vor, die endgültige Fassung des vorbereiteten Gesetzentwurfs in einer Sonderkommission unter Beteiligung der „normalen Opposition" zu prüfen.

Der Generalstaatsanwalt bestätigte, dass eine breite Diskussion über den Gesetzentwurf geplant ist. Dabei werden verschiedene Gesichtspunkte und Ansätze berücksichtigt. „Dieser Prozess muss offen und nachvollziehbar sein“, betonte er.

Auf die Frage, wie viele Bürger von der Amnestie betroffen sein könnten, sagte Andrej Schwed: „Wir sprechen hier von 8.000 oder mehr Personen. Es wird klassische Ansätze geben, wenn Behinderte, kinderreiche Personen, alleinerziehende Mütter von der Strafe befreit werden. Es wird aber auch solche Fälle geben, wenn wir Personen befreien, die verschiedene Straftaten begangen haben.“

Die Liste von Straftaten, die unter das Amnestiegesetz fallen, wird in naher Zukunft festgelegt werden, fügte der Leiter der Aufsichtsbehörde hinzu.

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