MINSK, 2. November (BelTA) – Die belarussische Regierung hat aufgrund der COVID-19-Pandemie Maßnahmen zur Einschränkung von Reisen beschlossen. So wurden nach Information des Staatlichen Komitees für Grenzschutz ab. 1 November Einreisen für Ausländer nach Belarus vorübergehend beschränkt.
Aus dem Komitee heißt es unter Berufung auf das entsprechende Papier des Ministerrates, dass die Einreise nach Belarus für ausländische Staatsbürger und Staatenlose an allen Grenzübergängen (Straßenübergänge, Bahnhöfe, Seehäfen und Kontrollstellen für erleichterten Grenzübergang) ab 1. November vorübergehend beschränkt wird. Diese Maßnahme solle die Ausbreitung von COVID-19 verhindern.
Aus dieser Regelung sind bestimmte Personen ausgenommen, und zwar Diplomaten, Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen, internationale Helfer, Transitfahrer, Dienstpersonal im internationalen Passagierverkehr.
Die Einreisebeschränkungen gelten NICHT für Ausländer, die in Belarus Ehepartner, Eltern oder Kinder haben, die einen Daueraufenthalt oder eine Arbeitserlaubnis auf dem Territorium der Republik Belarus besitzen.
Auch dürfen Ausländer aus bestimmten medizinischen oder familiären Gründen ins Land einreisen (Tod eines Familienangehörigen, Organtransplantation usw.)
Weitere Informationen zu Beschränkungen bei Einreisen nach Belarus für Ausländer kann man auf der Webseite des Komitees für Grenzschutz finden.