Projekte
Staatsorgane
flag Donnerstag, 28 März 2024
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Gesellschaft
21 November 2022, 20:18

Das Minsker Stadtgericht beginnt Sondergerichtsverfahren im Fall „Schwarzes Buch von Belarus“

MINSK, 21. November (BelTA) – Das Minsker Stadtgericht hat ein Sondergerichtsverfahren im Fall „Schwarzes Buch von Belarus“ eingeleitet. Wie Julija Ljaskowa, Pressesprecherin des Obersten Gerichts, gegenüber der Telegraphenagentur BelTA sagte, handelt es sich um ein Strafverfahren wegen der verbrecherischen Tätigkeit einer Gruppe von Personen, die im Telegram-Kanal „Schwarzes Buch von Belarus“ persönliche Daten von Sicherheitskräften veröffentlicht haben.

Angeklagt werden folgende Personen: Jannina Sasanowitsch, Dmitri Nawoscha, Walerija Sanemonskaja, Olga Wyssozkaja, Daniil Bogdanowitschm, und zwar wegen Verbrechen gegen Art. 130 und 203-1 des Strafgesetzbuches.

Der Prozess wurde laut Gesetz Nr. 199-3 vom 20. Juli 2022 „Über die Änderungen der Strafprozessordnung der Republik Belarus“ zu einem Sonderverfahren umdefiniert. Der Rechtsakt „Über das Sonderverfahren“ trat am 27. Juli 2022 in Kraft.

Nach dem Sonderverfahren werden Verfahren in Strafsachen geregelt, wenn die betreffenden Personen sich außerhalb von Belarus befinden und deren Auslieferung an einen ausländischen Staat abgelehnt wurde oder für deren Auslieferung die Zustimmung des ausländischen Staates nicht vorliegt.

Aus den aktuellen Unterlagen geht hervor, dass sich die Angeklagten und andere Personen spätestens im August 2020 zu einer kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen und den Telegram-Kanal „Schwarzes Buch von Belarus“ sowie andere ähnliche Ressourcen geschaffen haben. Wie die Generalstaatsanwaltschaft bereits festgestellt hat, gehören zu den Hauptzielen dieser Gruppe die Diskreditierung der Behörden und der Strafverfolgungsbehörden, die Aufstachelung zu sozialer Feindseligkeit und Hass gegen den Machtblock und Regierungsbeamte sowie andere Personen, die sich für den Schutz von Recht, Ordnung und Verfassung einsetzen. Darüber hinaus wird den Administratoren des Telegram-Kanals die Verbreitung von diffamierenden Informationen über die Staatspersonen und die Anstiftung zu extremistischen Straftaten inkriminiert.

Die kriminelle Vereinigung hatte illegal Informationen über das Privatleben und persönliche Daten von Hunderten von Bürgern im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit gesammelt und öffentlich zugänglich gemacht. Unter ihnen waren Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Journalisten. Im Anschluss an die Veröffentlichungen wurden gegen einige im „Schwarzbuch“ angeführte Personen Straftaten verübt, darunter die Zerstörung und Beschädigung von Eigentum und die Androhung von Gewalt.

Die Angeklagten haben die Abonnenten destruktiver Telegram-Kanäle dazu aufgerufen, persönliche Daten von Beamten gegen Belohnung zu veröffentlichten.

Abonnieren Sie uns auf
Twitter
Letzte Nachrichten aus Belarus