Projekte
Staatsorgane
flag Dienstag, 23 April 2024
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Gesellschaft
03 Juni 2020, 19:30

EAWK erweitert Verzeichnis von Waren, die zollfrei in den EAWU-Raum eingeführt werden

MOSKAU, 3. Juni (BelTA) – Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat das Katalog von Waren erweitert, die man für die Bekämpfung der COVID-19-Infektion benötigt. Diese Waren kann man zollfrei in die Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion einführen. Darüber hinaus hat der EAWK-Rat das Verbot für den Export bestimmter Erzeugnisse und Materialien aufgehoben, teilte Vertreter des Handelsblocks in der EAWK Alexej Aschichmin gegenüber BelTA mit.

„Die Eurasische Wirtschaftskommission hat in der Ratssitzung am 3. Juni beschlossen, Importzölle für Einweg-Schutzmittel und einzelne Warengruppen, die bei Herstellung von Arzneimitteln, Desinfektionsmitteln und Medizinprodukten verwendet werden, vorübergehend aufzuheben“, sagte Aschichmin. Auf der Liste sind unter anderem solche Produkte wir Orthophosphorsäure, Wasserstoffperoxid, Polymerfolie und Einweghauben. Der Beschluss tritt 10 Kalendertage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Darüber hinaus genehmigte der Rat der EAWK die Aufhebung des Ausfuhrverbots für Gummiunterlagen, Textilmaterialien, Watte, Heftpflaster und andere Produkte, die aus dem EAWU-Raum exportiert werden. Die endgültige Entscheidung wird das EAWK-Kollegium treffen.

Die Liste von Waren, die zollfrei in das Zollgebiet der EAWU-Staaten eingeführt und gegen die Ausbreitung der COVID-19-Infektion verwendet werden, wurde durch den Beschluss des EAWK-Rates vom 16. März festgelegt. Das entsprechende Privileg wird bis zum 30. September gewährt. Darüber hinaus verbietet der Beschluss des EAWK-Kollegiums vom 24. März bis 30. September die Ausfuhr aus der EAWU persönlicher Schutzmittel, Schutz- und Desinfektionsmittel, medizinischer Produkte und Materialien.

Abonnieren Sie uns auf
Twitter
Letzte Nachrichten aus Belarus