MINSK, 18. Oktober (BelTA) - Der Rat der Justizminister der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hat am 17. Oktober in Taschkent (Usbekistan) getagt. Dies teilte die Rechtsabteilung des Exekutivkomitees der GUS mit.
Die reichhaltige Tagesordnung des Treffens ermöglichte es den Leitern der Rechtsabteilungen der Länder der Gemeinschaft, die Perspektiven für die Verbesserung der nationalen Rechtssysteme zu erörtern, die Vektoren für die Entwicklung der rechtlichen Zusammenarbeit zu skizzieren und bewährte Praktiken im Bereich der Rechtsdienstleistungen auszutauschen.
Der Vorsitzende des Rates, der usbekische Justizminister Akbar Taschkulow, hob die positive Dynamik der Entwicklung der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit in der Gemeinschaft und den bedeutenden Beitrag des Rates der Justizminister der GUS-Staaten zu diesem Prozess hervor.
Die Ratsmitglieder wiesen darauf hin, dass die GUS-Staaten im Kontext der Globalisierung und der Stärkung der zwischenstaatlichen Beziehungen zunehmend mit neuen Herausforderungen und Bedrohungen im Rechtsbereich konfrontiert sind, die einen aktiven Dialog und gemeinsame Arbeit erfordern. Der Rat der Justizminister spielt mit aktiver Unterstützung des Exekutivkomitees der GUS eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Aktivitäten der Justizministerien der GUS-Staaten, bei der Stärkung des rechtlichen Rahmens und der Entwicklung der Gesetzgebung, was zu einem wirksameren Schutz der Bürgerrechte, zur Verbesserung der Qualität der Rechtsdienstleistungen und zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen beiträgt.
Die Teilnehmer der Sitzung fassten die Ergebnisse der vielfältigen Arbeit unter dem Vorsitz der usbekischen Seite zusammen, analysierten die Ergebnisse der gemeinsamen Aktivitäten und überprüften die Umsetzung der zuvor angenommenen Beschlüsse.
Eines der wichtigsten Ergebnisse der Tätigkeit des Rates ist die Verabschiedung des Beschlusses des Rates der Staatsoberhäupter "Über die Ausrufung des Jahres 2027 zum Jahr der juristischen Ausbildung in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten" auf Initiative der Justizministerien sowie des Beschlusses des GUS-Außenministerrates "Über die Basisorganisation der GUS-Mitgliedstaaten im Bereich der Anwaltschaft".
Die Mitglieder des Rates stellten fest, dass der Entwurf des Abkommens über die Zusammenarbeit beim Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Gerichtsurteilen, Handlungen anderer bevollmächtigter Organe und Beamter sowie die Entwürfe der Protokolle zur Änderung des Minsker und des Kischinewer Übereinkommens über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen weitgehend bereit sind, dem GUS-Staatschefrat im Jahr 2025 gemäß dem festgelegten Verfahren vorgelegt zu werden.
Das Treffen in Taschkent bot eine weitere Gelegenheit, gemeinsame Initiativen zu erörtern und erfolgreiche Praktiken und rechtliche Lösungen auf nationaler Ebene auszutauschen. Die Mitglieder des Rates befassten sich mit einer breiten Palette von Themen, die Aspekte der juristischen Ausbildung in der Gemeinschaft umfassten, einschließlich der juristischen Ausbildung junger Menschen und der Verbesserung der Qualität der juristischen Dienstleistungen der lokalen öffentlichen Behörden. In der aktuellen Tagesordnung des Rates hatte die Frage der Digitalisierung der internationalen Rechtshilfe absolute Priorität, nämlich die Prüfung der Initiative des Justizministeriums der Republik Usbekistan zur Schaffung eines einheitlichen elektronischen Systems für den Informationsaustausch zwischen den Justizministerien der GUS-Mitgliedstaaten.
Ein gesonderter Tagesordnungsblock war der Zusammenarbeit im Bereich der notariellen Tätigkeit gewidmet. Natalja Borissenko, Leiterin der Basisorganisation der GUS-Staaten und Vorsitzende der Notariatskammer von Belarus, wies auf die Bedeutung gemeinsamer Anstrengungen zur Schaffung einer digitalen Plattform hin, die für die Interaktion im Rahmen der internationalen Rechtshilfe sowie für die Anerkennung elektronischer Dokumente und elektronischer Signaturen durch die Beamten der zuständigen Behörden der GUS-Staaten erforderlich ist.
Die Mitglieder des Rates billigten den Plan der Haupttätigkeiten des Rates der Justizminister der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten für das Jahr 2025, der mehr als 20 praktische Tätigkeiten, darunter in neuen Bereichen der rechtlichen Zusammenarbeit, umfasst.
Während des Treffens wurde festgestellt, dass die Gründung einer Basisorganisation für Fragen der Rechtsanwaltschaft zur Verbesserung der Mechanismen zur Gewährleistung eines hohen Niveaus der Erbringung von Rechtsdienstleistungen zum Schutz der Rechte und legitimen Interessen der Bürger im Raum der Gemeinschaft beitragen wird.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Erörterungen und Diskussionen wurden 10 vereinbarte Beschlüsse unterzeichnet, die auf die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Justizministerien der Mitgliedstaaten der GUS gerichtet sind.
Die nächste, 19. Tagung des Rates der Justizminister der GUS-Staaten wird 2025 in Belarus stattfinden.
Die reichhaltige Tagesordnung des Treffens ermöglichte es den Leitern der Rechtsabteilungen der Länder der Gemeinschaft, die Perspektiven für die Verbesserung der nationalen Rechtssysteme zu erörtern, die Vektoren für die Entwicklung der rechtlichen Zusammenarbeit zu skizzieren und bewährte Praktiken im Bereich der Rechtsdienstleistungen auszutauschen.
Der Vorsitzende des Rates, der usbekische Justizminister Akbar Taschkulow, hob die positive Dynamik der Entwicklung der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit in der Gemeinschaft und den bedeutenden Beitrag des Rates der Justizminister der GUS-Staaten zu diesem Prozess hervor.
Die Ratsmitglieder wiesen darauf hin, dass die GUS-Staaten im Kontext der Globalisierung und der Stärkung der zwischenstaatlichen Beziehungen zunehmend mit neuen Herausforderungen und Bedrohungen im Rechtsbereich konfrontiert sind, die einen aktiven Dialog und gemeinsame Arbeit erfordern. Der Rat der Justizminister spielt mit aktiver Unterstützung des Exekutivkomitees der GUS eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Aktivitäten der Justizministerien der GUS-Staaten, bei der Stärkung des rechtlichen Rahmens und der Entwicklung der Gesetzgebung, was zu einem wirksameren Schutz der Bürgerrechte, zur Verbesserung der Qualität der Rechtsdienstleistungen und zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen beiträgt.
Die Teilnehmer der Sitzung fassten die Ergebnisse der vielfältigen Arbeit unter dem Vorsitz der usbekischen Seite zusammen, analysierten die Ergebnisse der gemeinsamen Aktivitäten und überprüften die Umsetzung der zuvor angenommenen Beschlüsse.
Eines der wichtigsten Ergebnisse der Tätigkeit des Rates ist die Verabschiedung des Beschlusses des Rates der Staatsoberhäupter "Über die Ausrufung des Jahres 2027 zum Jahr der juristischen Ausbildung in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten" auf Initiative der Justizministerien sowie des Beschlusses des GUS-Außenministerrates "Über die Basisorganisation der GUS-Mitgliedstaaten im Bereich der Anwaltschaft".
Die Mitglieder des Rates stellten fest, dass der Entwurf des Abkommens über die Zusammenarbeit beim Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Gerichtsurteilen, Handlungen anderer bevollmächtigter Organe und Beamter sowie die Entwürfe der Protokolle zur Änderung des Minsker und des Kischinewer Übereinkommens über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen weitgehend bereit sind, dem GUS-Staatschefrat im Jahr 2025 gemäß dem festgelegten Verfahren vorgelegt zu werden.
Das Treffen in Taschkent bot eine weitere Gelegenheit, gemeinsame Initiativen zu erörtern und erfolgreiche Praktiken und rechtliche Lösungen auf nationaler Ebene auszutauschen. Die Mitglieder des Rates befassten sich mit einer breiten Palette von Themen, die Aspekte der juristischen Ausbildung in der Gemeinschaft umfassten, einschließlich der juristischen Ausbildung junger Menschen und der Verbesserung der Qualität der juristischen Dienstleistungen der lokalen öffentlichen Behörden. In der aktuellen Tagesordnung des Rates hatte die Frage der Digitalisierung der internationalen Rechtshilfe absolute Priorität, nämlich die Prüfung der Initiative des Justizministeriums der Republik Usbekistan zur Schaffung eines einheitlichen elektronischen Systems für den Informationsaustausch zwischen den Justizministerien der GUS-Mitgliedstaaten.
Ein gesonderter Tagesordnungsblock war der Zusammenarbeit im Bereich der notariellen Tätigkeit gewidmet. Natalja Borissenko, Leiterin der Basisorganisation der GUS-Staaten und Vorsitzende der Notariatskammer von Belarus, wies auf die Bedeutung gemeinsamer Anstrengungen zur Schaffung einer digitalen Plattform hin, die für die Interaktion im Rahmen der internationalen Rechtshilfe sowie für die Anerkennung elektronischer Dokumente und elektronischer Signaturen durch die Beamten der zuständigen Behörden der GUS-Staaten erforderlich ist.
Die Mitglieder des Rates billigten den Plan der Haupttätigkeiten des Rates der Justizminister der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten für das Jahr 2025, der mehr als 20 praktische Tätigkeiten, darunter in neuen Bereichen der rechtlichen Zusammenarbeit, umfasst.
Während des Treffens wurde festgestellt, dass die Gründung einer Basisorganisation für Fragen der Rechtsanwaltschaft zur Verbesserung der Mechanismen zur Gewährleistung eines hohen Niveaus der Erbringung von Rechtsdienstleistungen zum Schutz der Rechte und legitimen Interessen der Bürger im Raum der Gemeinschaft beitragen wird.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Erörterungen und Diskussionen wurden 10 vereinbarte Beschlüsse unterzeichnet, die auf die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Justizministerien der Mitgliedstaaten der GUS gerichtet sind.
Die nächste, 19. Tagung des Rates der Justizminister der GUS-Staaten wird 2025 in Belarus stattfinden.