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04 August 2021, 12:56

Gebietsgericht verhandelt Strafverfahren gegen Maria Kolesnikowa und Maxim Snak

MINSK, 4. August (BelTA) – Das Minsker Gebietsgericht hat heute mit der Verhandlung von Strafverfahren gegen Maria Kolesnikowa und Maxim Snak begonnen. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Frau Kolesnikowa und Herr Snak werden vom Untersuchungsorgan der Verbrechen beschuldigt, die im Art. 357 Teil 1, Art. 361 Teil 3, Art. 361-1 Teil 1 StGB vorgesehen sind.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat vorher informiert, dass die Angeklagten spätestens am 16. Juli 2020 ein Komplott geschmiedet haben, die Staatsmacht verfassungswidrig zu ergreifen.

Ihrem Plan zufolge haben sie sich als Vertreter der überwiegenden Mehrheit der belarussischen Staatsbürger positioniert und an verschiedenen Orten öffentlich Erklärungen gemacht, dass die Präsidentschaftskandidatin Swetlana Tichanowskaja die Wahlen gewonnen hat, dass die belarussische Bevölkerung das Vertrauen in die Staatsbehörden und die Regierung verloren hat und dass die legitime Staatsmacht schwach ist. Sie riefen Belegschaften staatlicher Betriebe zum Streik auf und stellten ausschließlich politische Forderungen als angeblich legaler Ausdruck einer eigenen Meinung. Bei mehreren Gelegenheiten forderten sie direkt und indirekt die Erklärung der Wahl als ungültig und die Anerkennung des amtierenden Staatschefs als illegitim.

Maxim Snak

Auf der Pressekonferenz am 18. August 2020 in Minsk erklärten Kolesnikowa, Snak und andere, dass auf Initiative von Swetlana Tichanowskaja ein Koordinierungsrat gebildet wurde, dessen Aufgabe es ist, als einheitliches Vertretungsorgan der belarussischen Gesellschaft den Machtwechsel zu organisieren.

Ohne ihre Motive klar zu artikulieren, haben sie Gründung des Koordinierungsrates mit dem offiziellen Ziel getarnt, die politische Krise im Land zu überwinden, den gesellschaftspolitischen Frieden herbeizuführen und Souveränität und Unabhängigkeit von Belarus zu schützen.

Gleichzeitig stellte die Generalstaatsanwaltschaft fest, dass der eigentliche Zweck des Koordinierungsrates darin bestand, die Protestaktivitäten zu koordinieren, Aktionen zu organisieren und durchzuführen, die darauf abzielten, die Staatsmacht zu ergreifen und die politische Führung auf verfassungswidrige Weise auszuwechseln, politische, ideologische und soziale Feindseligkeit in der Gesellschaft zu schüren sowie öffentlich zur Behinderung des rechtmäßigen Funktionierens der Staatsmacht und der Verwaltung aufzurufen.

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