MINSK, 31. Oktober (BelTA) – 2025 werden in einigen russischen Städten Generalkonsulate der Republik Belarus eröffnet. Das sieht die Verordnung des Ministerrates Nr. 799 vom 29. Oktober, die am Donnerstag offiziell auf dem Nationalen Rechtsportal veröffentlicht wurde.
Dem Dokument zufolge sind die Bedingungen für die Eröffnung von Konsulaten in Nischni Nowgorod, Kaliningrad und Wladiwostok festgelegt worden. So soll das Generalkonsulat in Nischni Nowgorod bis zum 1. März 2025, in Kaliningrad bis zum 1. Juni und in Wladiwostok bis zum 1. September nächsten Jahres eröffnet werden.
Darüber hinaus werden die Zweigstellen der belarussischen Botschaften in diesen russischen Städten bis zur Eröffnung neuer Generalkonsulate geschlossen.
Die Regierung hat außerdem das Finanzministerium angewiesen, die Finanzierung der Ausgaben für die Eröffnung und den Unterhalt der Generalkonsulate aus den Mitteln sicherzustellen, die dem Außenministerium für diese Zwecke zugewiesen wurden. Die Kosten für die Schließung der Niederlassungen der Botschaft in Nischni Nowgorod, Kaliningrad und Wladiwostok werden aus den zuvor bereitgestellten Haushaltsmitteln gedeckt.
Die Verordnung tritt ab dem Zeitpunkt seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.