MINSK, 17. Oktober (BelTA) – Generalstaatsanwalt Andrej Schwed hat das zweite Strafverfahren in der Geschichte des Landes gegen den Nazi-Henker Smowski vor Gericht gebracht. Das geht aus einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft hervor.
Das Strafverfahren wurde gegen einen weiteren Henker von Chatyn, Konstantin Smowski, eingeleitet.
In der Mitteilung heißt es: „Am 17. Oktober hat die Generalstaatsanwaltschaft von Belarus ein Strafverfahren gegen Smowski beim Obersten Gericht der Republik Belarus beantragt. Smowski wird wegen des Genozids (Art. 127 des StrGB) angeklagt. Die Strafsache wird in einem separaten Sonderverfahren verhandelt. Es steht im Kontext des Strafverfahrens wegen des Völkermordes an der belarussischen Bevölkerung im Großen Vaterländischen Krieg. Während der Ermittlungen sammelte die Generalstaatsanwaltschaft unwiderlegbare Beweise, die Smowskis Schuld bestätigen - Protokolle von Verhören seiner Mitsoldaten, überlebender Dorfbewohner sowie andere Archivdokumente, darunter auch deutsche. Die Strafsache besteht aus 49 Bänden. Es wurden 26 Episoden seiner kriminellen Tätigkeit in der Schutzmannschaft Bataillon 118 nachgewiesen, dessen Anführer er war. Auch seine Beteiligung an der Vernichtung der Dorfbewohner von Chatyn und anderer Siedlungen wurde nachgewiesen“, so Waleri Tolkatschow, Leiter der Ermittlungsgruppe der Generalstaatsanwaltschaft.