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12 Februar 2020, 13:29

Generalstaatsanwalt Konjuk: Positiver Trend bei Kriminalitätsrate

MINSK, 12. Februar (BelTA) – Die Kriminalitätsstatistik 2019 weist eine sinkende Zahl von Verbrechen und Kapitaldelikten auf. Wie der Generalstaatsanwalt Alexander Konjuk heute gegenüber der Presse sagte, beträgt der Rückgang in diesem Bereich 9,5 Prozent.

„Es gab weniger Morde, Raubüberfälle und Diebstähle. Gleichzeitig sind wir sehr besorgt darüber, dass die Zahl der Toten bei Straftaten gestiegen ist. Die Staatsanwaltschaft und die gesamte Strafverfolgung sollten diesem Umstand besondere Aufmerksamkeit schenken“, sagte Alexander Konjuk.

Mit Überwachungs- und Präventivmaßnahmen in der Armee konnte man die Zahl von Verbrechen in militärischen Verbänden um 40 Prozent reduzieren. Gleichzeitig ist die Gesamtzahl der registrierten Straftaten gegenüber 2018 um 5,4% gestiegen – mehr Roheitsdelikte (+17%), Diebstähle (+2,2%) und Straftaten unter Minderjährigen (+5%). Die Zahl der Straftaten unter Alkohol ist um 12,6 Prozent gestiegen. Die Zahl der Verhaftungen ist auch gesunken – nach einer Optimierung dieser Strafmaßnahme gingen die Strafarreste um 15,4% zurück.

Im Jahr 2020 wird die Generalstaatsanwaltschaft zwei Schwerpunkte in ihrer Arbeit setzen. Zum einen ist das die Wahrung der Bürgerrechte bei Voruntersuchungen und im Rahmen der Ermittlungs- und Fahndungstätigkeit. Lange Ermittlungszeiten seien unzulässig genauso wie die lange Inhaftierung von Beschuldigten, sagte Konjuk.

Der zweite Schwerpunkt ist die Kontrolle über die Durchführung von Investitionsprojekten. „Die Generalstaatsanwaltschaft wird zum Beispiel die technische Umrüstung der Papierfabrik in Dobrusch unter Kontrolle halten, weitere Probleme sind die Sterbe von Vieh, Lohnauszahlung und Debitorenverschuldungen. Es gibt positive Trends in dieser Richtung. Es gibt keinen Ort mehr, wo diese Machenschaften in derart Größenordnung stattfinden. Hier wird ein Rückgang verzeichnet. Eine der Aufgaben besteht darin, Geld aufzutreiben, das infolge der jahrelang überzogener Forderungen im Haushalt fehlt“, sagte Alexander Konjuk.

Zu den wichtigen Leistungen der Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2019 zählen die Korrektur normativer Rechtsakte, die Vorbereitung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Antikorruptionsgesetzes, die Entwicklung methodischer Empfehlungen für die Korruptionsbekämpfung in Regierungsbehörden und Organisationen.

Künftig wird sich die Generalstaatsanwaltschaft der Identifizierung und Beseitigung von Korruptionsrisiken annehmen, die bei Entscheidungen im Bau-, Industrie- und Agrarbereich, bei Verwaltungsverfahren und Zuweisung von Grundstücken entdeckt werden.

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