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04 September 2024, 17:19

Generalstaatsanwalt schließt weitere Begnadigungen nicht aus

MINSK, 4. September (BelTA) - Generalstaatsanwalt Andrej Schwed schließt nicht aus, dass in Zukunft weitere wegen extremistischer Straftaten Verurteilte begnadigt werden. Das sagte er auf Journalistenfragen.

"Nächste Woche wird es eine weitere Sitzung unserer Kommission geben (eine spezielle Kommission unter der Leitung des Generalstaatsanwalts, die die Rückkehr von Flüchtigen in ihr Heimatland erleichtern soll), in der die nächsten Anträge, und zwar eine ganze Menge, geprüft werden. Wir werden uns auch eine Meinung darüber bilden, ob es möglich ist, das Staatsoberhaupt zu bitten, diese oder jene Person zu begnadigen", sagte Andrej Schwed.

Er nannte auch die Bedingungen, unter denen eine Begnadigung nicht zu erwarten sei. "Wenn eine Person Gewaltverbrechen begangen hat, wenn sie Rechtschutzkräfte angegriffen hat, wenn sie Gewalttaten begangen hat, die mit Gesundheitsschäden verbunden sind, und alles, was mit dem Einsatz von Gewalt, Waffen und so weiter verbunden ist.... Natürlich kann ich in Bezug auf diese Personen sofort sagen, dass wir kaum eine positive Entscheidung treffen werden", erklärte der Generalstaatsanwalt.

Wie berichtet, hat der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko am 4. September 30 Personen begnadigt, die wegen Straftaten bei Protesten verurteilt wurden. Zuvor, am 16. August, hatte das Staatsoberhaupt eine ähnliche Entscheidung getroffen.

Alle Anträge wurden von der Kommission für die Rückkehr von Flüchtigen unter der Leitung des Generalstaatsanwalts Andrej Schwed geprüft. „Alle Personen haben die obligatorischen Bedingungen für eine Begnadigung erfüllt - sie haben einen Begnadigungsgesuch eingereicht, ihre Schuld anerkannt, ihre Taten aufrichtig bereut und versprochen, ein gesetzestreues Leben zu führen“, so der Pressedienst des Staatsoberhauptes.

Die Mitglieder der Kommission, die sich nicht nur aus Vertretern staatlicher Behörden, sondern auch aus Vertretern der Massenmedien und der Öffentlichkeit zusammensetzt, haben nach Angaben des Generalstaatsanwalts jede Begnadigung einzeln geprüft. In der Kommissionssitzung, die der Entscheidung des Präsidenten am 4. September vorausging, sei es zu einer sehr lebhaften Diskussion gekommen, so Andrej Schwed. Es habe offene Abstimmungen gegeben, und in einigen Fällen sei die Entscheidung mit einer oder zwei Stimmen Mehrheit zugunsten der Antragsteller ausgefallen.

Als Ergebnis der Kommissionssitzung wurde beschlossen, dass es ratsam wäre, sich an das Staatsoberhaupt zu wenden, mit der Frage, ob diese Personen (es handelt sich um 30) von der weiteren Verbüßung ihrer Strafe befreit werden könnten. "Der Staatschef schloss sich der Meinung der Kommissionsmitglieder an und verabschiedete einen Gnadenakt, der sich an den Grundsätzen des Humanismus orientierte. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Akt des guten Willens", betonte der Generalstaatsanwalt.
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