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11 August 2022, 15:53

Generalstaatsanwalt Schwed reicht beim Obersten Gericht Antrag ein, BYPOL als terroristisch anzuerkennen

MINSK, 11. August (BelTA) – Der Generalstaatsanwalt Andrej Schwed hat beim Obersten Gericht auf der Grundlage des Gesetzes "Über die Bekämpfung des Terrorismus" auf Vorschlag des Vorsitzenden des Staatssicherheitskomitees Iwan Tertel beim Obersten Gericht der Republik Belarus einen Antrag eingereicht, die informelle Organisation „BYPOL“ mit ihren Unterabteilungen „Situazijna-analitytschny zentr“ (Situationsbezogenes analytisches Zentrum) und „Mobilisierungsplan "Peramoha" (Mobilmachungsplan „Der Sieg“) als terroristisch anzuerkennen, berichtet BelTA unter Berufung auf die Abteilung für Massenmedienarbeit der Generalstaatsanwaltschaft.

Es wurde festgestellt, dass die Organisation im Oktober 2020 in Polen auf Initiative ehemaliger belarussischer Strafverfolgungsbeamter gegründet wurde. Ursprünglich bestand ihr Zweck darin, amtierende Beamte, die die rechtmäßige Macht nicht unterstützten, zu rekrutieren, und sie dazu zu bringen, die Dienstinteressen zu verraten und ihre Ämter für extremistische Ziele zu nutzen.

Seit dem Mai 2021 pflegt die BYPOL die Anhänger unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu den Sicherheitsdiensten (im Rahmen des so genannten "Peramoha-Plans") zu vereinen. Die BYPOL hat es sich zum Ziel gestellt, seine Mitglieder zu radikalisieren, damit sie sich an extremistischen Handlungen (einschließlich des Terrorismus) beteiligen können. Das Endziel der BYPOL wäre der gewaltsame Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung des Landes.

Darüber hinaus werden in den Informationsquellen der Organisation die Informationen über Technologien zur Herstellung und Verwendung von Sprengstoffen und Waffen sowie über die Taktiken des gewaltsamen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte veröffentlicht, und in geschlossenen Chats findet eine detaillierte Planung terroristischer und extremistischer Aktionen statt.

Die rechtswidrigen BYPOL-Aktivitäten können auch mit den Akten im Strafverfahren nachgewiesen werden, die bei den Strafverfolgungsbehörden wegen einer Reihe von schweren und besonders schweren Straftaten einschließlich der Straftaten extremistischer Art anhängig sind: Aufhetzen oder Zwietracht, der Terrorakt, illegale Handlungen mit Schusswaffen, Munition und Sprengstoff, wissentliches Außerbetriebsetzen der Kraftfahrzeuge oder Verkehrsmittel, der Staatsverrat.

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