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Gesellschaft
29 September 2021, 11:50

Generalstaatsanwaltschaft: KGB-Beamten handelten gesetzmäßig

Die Generalstaatsanwaltschaft Belarus hat den Fall mit dem Einsatz der Schusswaffen von den KGB-Offiziere geprüft, was den Tod eines Einwohners der Stadt Minsk zu Folge hatte. Das gibt die Generalstaatsanwaltschaft bekannt.

Es ist festgestellt, dass gegen diesen Bürger einen begründeten Verdacht bestand, besonders schwerwiegende Straftaten bezogen auf Terrorismus begangen zu haben. Aufgrund eines vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt genehmigten Durchsuchungsbefehls haben die KGB-Beamte zusammen mit einigen Zeugen den Verdächtigen in seiner Wohnung aufgesucht.

Bei der Vorbereitung der Verfahrenshandlungen stellten sich die Beamten als Vertreter der Strafverfolgungsbehörden vor.

Wiederholte Aufforderungen, die Wohnungstür freiwillig zu öffnen, sowie Warnungen, dass die Schlösser aufgesprungen werden dürfen, haben die Eigentümer ignoriert. Danach öffneten die KGB-Beamten ordnungsmäßig die Tür und betraten die Wohnung. Dort schoss der Verdächtige zweimal mit einer Schusswaffe auf die KGB-Beamten, wobei einer von denen verletzt wurde und in der Folge seiner Schusswunde erlegen ist.

Die KGB-Beamten, die aufgrund des Gesetzes „Über Staatssicherheitsorgane“ und angesichts der Situation handelten, reagierten auf den bewaffneten Angriff mit Gegenfeuer und verletzten dabei den Täter, der danach auch seinen Verletzungen erlegen ist.

Eine staatsanwaltschaftliche Prüfung des Vorfalls hat ergeben, dass die KGB-Beamten im Rahmen der ihnen zukommenden Befugnisse bzw. ordnungs- und gesetzmäßig handelten.

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