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Gesellschaft
09 April 2021, 13:34

Generalstaatsanwaltschaft will Auslieferung von Kriegsverbrechern in Erwägung ziehen

MINSK, 9. April (BelTA) – Die belarussische Generalstaatsanwaltschaft wird die Auslieferung von Kriegsverbrechern für ein offenes Gerichtsverfahren in Belarus in Erwägung ziehen. Das erklärte Generalstaatsanwalt Andrej Schwed vor Journalisten.

„Wir haben eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, die die Erfahrungen internationaler Kriegsgerichte und Institutionen untersuchen wird, um ein Verfahren zur Anerkennung der Kriegsverbrechen auf dem Territorium der Republik Belarus im Zweiten Weltkrieg und in den Nachkriegsjahren als Völkermord an der belarussischen Bevölkerung einzuleiten“, sagte Schwed. „Wir werden aufgrund der internationalen Praktiken und des Völkerrechts alle Personen als Opfer der Kriegsverbrechen anerkennen, wenn dazu objektive Fakten vorliegen. Wir werden den Schutz ihrer Rechte und legitimer Interessen einfordern, gegebenenfalls auch eine Entschädigung.“

Einen der Schwerpunkte dieser Arbeit soll die Schaffung eines Registers für verstorbene und lebende Kriegsverbrecher bilden. In Bezug auf die Letzteren wird die Generalstaatsanwaltschaft Informationen sammeln, um ein Gerichtsverfahren gegen sie einleiten zu dürfen – entweder in den Wohnsitzländern oder – nach einem Auslieferungsverfahren – in der Republik Belarus. „Wir werden Informationen sammeln und vorbereiten, um sie an internationale Kriegsgerichte oder Ermittlungsbehörden für das anschließende Einleitung von Strafverfahren gegen Kriegsverbrecher zu übergeben“, erzählte Schwed.

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