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23 Juli 2025, 15:01

Gesetzentwurf über die Angleichung der Wahlrechte der Bürger von Belarus und Russland dem Parlament vorgelegt

MINSK, 23. Juli (BelTA) – Die Regierung hat der Repräsentantenkammer den Gesetzentwurff „Über die Ratifizierung des Protokolls zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Belarus und der Russischen Föderation über die Gleichberechtigung der Bürger vom 25. Dezember 1998“ vorgelegt. Das teilte der Pressedienst der Repräsentantenkammer mit. 

Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 42 „Über den Entwurf eines internationalen Vertrages“ vom 28. Januar 2025 wurde das Protokoll über die Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Belarus und der Russischen Föderation über die Gleichberechtigung der Bürger vom 25. Dezember 1998 am 13. März 2025 in Moskau unterzeichnet.

Dem Dokument zufolge dürfen Bürger der Republik Belarus und Bürger der Russischen Föderation, die ihren ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Staates haben, der Vertragspartei des Vertrages über die Gründung des Unionsstaates vom 8. Dezember 1999 ist, an den Kommunalwahlen teilnehmen (wählen und in die entsprechenden Organe der lokalen Selbstverwaltung gewählt werden).

Die Repräsentantenkammer erinnert daran, dass das Parlament der Russischen Föderation in der vergangenen Woche die Ratifizierung des Protokolls abgeschlossen hat.
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