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21 Mai 2020, 14:33

Gesundheitsminister Karanik über Lizenzierung medizinischer Dienstleistungen

MINSK, 21. Mai (BelTA) – Gesundheitsminister Wladimir Karanik stellte sich heute den Fragen der Journalisten und erzählte über die Neuheiten bei der Lizenzierung medizinischer Dienstleistungen. Dieses Thema stand heute im Mittelpunkt seines Treffens mit dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko.

Gesundheitsminister Wladimir Karanik und Helfer des Präsidenten Alexander Kossinez legten dem Staatschef einen Bericht über den Entwurf der Regierungsverordnung zur Lizenzierung medizinischer Arbeiten und Dienstleistungen vor. Ein ähnliches Dokument wurde bereits im März 2011 vom Ministerrat verabschiedet, das Gesundheitsministerium besteht aber darauf, das Papier zu aktualisieren.

„Unser Hauptansatz besteht darin, dass wir der Entwicklung medizinischer Dienstleistungen keine Barrieren setzen wollen. Gleichzeitig hat die Sicherheit von Patienten höchste Priorität. Dieser Ansatz liegt der aktualisierten Verordnung zugrunde. Der Präsident machte sich mit unseren Vorschlägen zur Lizenzierung von Dienstleistungen vertraut und unterstützte das Dokument“, sagte Wladimir Karanik.

In Belarus brauchen alle medizinischen Dienstleistungsanbieter eine Lizenz. Mit der aktualisierten Verordnung will man zum Beispiel bei Spa-Dienstleistungen mehr Klarheit schaffen. In den Fällen, wo es hauptsächlich um körperliche Entspannung oder allgemein stärkende Wirkung der Dienstleistungen geht, braucht der Anbieter keine medizinische Lizenz. Bei bestimmten Spa-Dienstleistungen kann eine stärkere Wirkung auf den Körper erwartet werden, deshalb braucht das Personal gewisse medizinische Vorkenntnisse und der Dienstleister eine entsprechende Lizenz.

Neu ist auch, dass in Bezug auf eine große Zahl von Dienstleistungen die Anforderungen für den Erhalt einer Lizenz vereinfacht oder erleichtert wurden, etwa bei Massage. Kosmetische und Relaxmassagen erfordern jetzt keine Lizenz.

Erleichtert wurde auch die Tätigkeit im Bereich Beauty und Physiotherapie. Kosmetik-Salons werden laut der neuen Verordnung keine Lizenz für die Erweisung physiotherapeutischer Dienstleistungen erhalten müssen, sondern nur für konkrete Prozeduren. Neu werden auch die Dienstleistungen in den Bereichen Speläo- und Hydrotherapie geregelt.

Der Gesundheitsminister machte darauf aufmerksam, dass man bei der Erarbeitung der neuen Verordnung vor allem davon ausgegangen war, welche Risiken und Nebenwirkungen oder Komplikationen bei der Erweisung jeweiliger Dienstleistungen potentiell zu erwarten sind. „Wenn kein Risiko besteht, kann die Dienstleistung unter häuslichen Bedingungen durchgeführt werden. Wenn jedoch Gesundheitsrisiken oder mögliche Komplikationen zu erwarten sind, sollte die jeweilige Dienstleistung unter entsprechenden Bedingungen und unter medizinischer Kontrolle erbracht werden“, führte Karanik aus.

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