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02 Mai 2024, 10:39

Gewalt an der Grenze. Ermittlungskomitee untersucht Fälle gegen Beamte aus Polen, Litauen und Lettland

MINSK, 2. Mai (BelTA) - Die Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Sicherheit der Menschheit laufen weiter. Wöchentlich werden neue Fälle von Grausamkeit und Gewalt an der Grenze der Europäischen Union bekannt. Das teilte ein Sprecher des Ermittlungskomitees mit.

„In den letzten Jahren führen die EU-Staaten der Weltgemeinschaft etwas vor Augen, was man als rassische Überlegenheit und Chauvinismus gegenüber den Flüchtlingen bezeichnen kann. Dabei wollen die Flüchtlinge nur von ihrem Recht auf ein friedliches und ruhiges Leben Gebrauch machen. Gewalt, Mord, Raub und Folter sind in Litauen, Lettland und Polen zu einem festen Bestandteil der Grenzkontrolle geworden. Massenhafte Gewaltakte und das bewaffnete Zurückdrängen wurden von pseudodemokratischen Ländern gebilligt und mit einem „Gütesiegel“ versehen, was zu Straffreiheit für Kriminelle und Rechtsnihilismus auf internationaler Ebene führte“, hieß es aus dem Komitee. 

Derzeit ermittelt die Behörde in drei Strafverfahren gegen polnische, litauische und lettische Beamte. „Bei den Opfern in der Strafsache gegen polnische Beamte handelt es sich um 166 ausländische Staatsbürger, die über das Transitland Belarus weiter in die Länder der EU reisten. 11 Personen starben, die übrigen erlitten mehr oder weniger schwere Verletzungen. In Richtung Lettland wurden 38 Opfer registriert, von denen 16 durch ausländische Söldner ums Leben kamen. In Richtung Litauen wurden 36 Menschen als Opfer der Gewalt an der Grenze registriert. 12 davon mussten den Grenzübertritt mit ihrem Leben bezahlen“, fügte das Ermittlungskomitee hinzu. 

Die meisten Opfer stammen aus dem Irak, Iran, Afghanistan, Indien, Syrien und afrikanischen Ländern. Die Staatsangehörigkeit wird mit Hilfe von Dokumenten, die dem Flüchtling vorliegen, Zeugenaussagen und Augenzeugenberichten, Informationen von mobilen Geräten und - in seltenen Fällen - mit Hilfe von medizinischen und gerichtsmedizinischen Untersuchungen und der Zuordnung des Genotyps zu der einen oder anderen Rasse festgestellt.

Erst letzte Woche, am Abend des 24. April, fanden belarussische Grenzbeamte einen afghanischen Staatsbürger mit Körperverletzungen im Bezirk Werchnedwinsk. Der Mann wurde in eine Gesundheitseinrichtung gebracht und medizinisch versorgt. Am nächsten Tag fanden die Grenzer im selben Bezirk die Leiche eines Ausländers. Dokumente und persönliche Gegenstände waren verschwunden.

Die Untersuchungspraxis zeigt, dass bei Leichenfunden in unmittelbarer Nähe an die genannten Staaten Spuren von Verschleppung am Tatort zu finden sind, und dass das Vorhandensein von Ausländerleichen in der Nähe der für die Tierwanderung vorgesehenen Tore darauf hindeutet, dass sie einfach aus den benachbarten Territorien geworfen wurden.

Derzeit werden die Verbrecher polnischer, litauischer und lettischer Beamten nach folgenden Artikeln des Strafgesetzbuches der Republik Belarus eingestuft: Teil 2 des Artikels 123 (Kriegspropaganda), Artikel 128 (Verbrechen gegen die Sicherheit der Menschheit), Teil 3 des Artikels 147 (vorsätzliche Zufügung schwerer Körperverletzungen), Teil 3 des Artikels 159 (Verlassen in Gefahr), Teil 1 des Artikels 139 (Mord).

Das Ermittlungskomitee führt eine breite Palette von Ermittlungs- und Verfahrensaktivitäten durch, die darauf abzielen, die Täter zu identifizieren und sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vor Gericht zu bringen. Alle neuen Fakten werden einer grundsätzlichen rechtlichen Bewertung unterzogen.
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