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02 August 2022, 17:24

GUS kann Beobachterstatus bei OVKS erhalten

MINSK, 2. August (BelTA) – Im GUS-Exekutivkomitee in Minsk hat heute eine Sitzung der Expertengruppe stattgefunden, die sich mit den Beschlussentwürfen des Rates der Außenminister und des Rates der GUS-Staatschefs befasste, der GUS den Beobachterstatus bei der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit zu gewähren. Das geht aus einer Pressemitteilung des GUS-Exekutivkomitees hervor.

An der Veranstaltung nahmen bevollmächtigte Vertreter und Experten aus Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russland und Tadschikistan sowie Vertreter der gesetzlichen und sektoralen Gremien der GUS teil: das Sekretariat des Rates der GUS-Verteidigungsminister, das Büro für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und anderer gefährlicher Kriminalitätsformen, der Koordinierungsrat der Grenztruppen, der Rat der Leiter der GUS-Migrationsbehörden und das GUS-Exekutivkomitee. Vertreter des OVKS-Sekretariats wurden zum Treffen eingeladen.

Der stellvertretende Vorsitzende des GUS-Exekutivkomitees Beketzhan Jumakhanov eröffnete die Sitzung der Expertengruppe und wies darauf hin, dass die Sitzung im Rahmen der Umsetzung des Protokollbeschlusses des GUS-Außenministerrats über den Beobachter bei der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit vom 13. Mai 2022 stattfindet.

Die Teilnehmer des Treffens erörterten die Beschlussentwürfe des Rates der Außenminister und des Rates der GUS-Staatschefs über die Gewährung eines OVKS-Beobachterstatus an die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Im Anschluss an die Ergebnisse der Sitzung wurde beschlossen, die Unterlagen der Expertengruppe an die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten zu senden, damit die Beschlussentwürfe intern genehmigt und anschließend dem Rat der Außenminister und dem Rat der GUS-Staatschefs gemäß dem festgelegten Verfahren vorgelegt werden können.

Vertreter des GUS-Exekutivkomitees und des OVKS-Sekretariats führten Konsultationen über die Ausarbeitung eines Vorentwurfs für ein Protokoll über die Gewährung des Beobachterstatus für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten in der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit.

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