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06 November 2019, 15:46

GUS-Wahlbeobachtungsmission veröffentlicht ersten Zwischenbericht

MINSK, 6. November (BelTA) – Allen Kandidatinnen und Kandidaten für die Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der 7. Legislaturperiode stehen gleiche Bedingungen für die Organisation der Wahlwerbung zur Verfügung. Das geht aus einem Zwischenbericht der GUS-Wahlbeobachtungsmission hervor.

Die GUS-Wahlbeobachter halten sich in Belarus auf, um den Verlauf der Wahlkampagne einzuschätzen. Aus ihrer Sicht stünden die Wahlwerbeaktivitäten einzelner Kandidatinnen und Kandidaten im Einklang mit dem Wahlkodex. Für alle Bewerber um Parlamentsmandate seien gleiche Bedingungen für Wahlwerbung und Medienauftritte geschaffen worden.

Die GUS-Wahlbeobachter machen in ihrem Zwischenbericht auf einzelne Fälle aufmerksam, wo Kandidaten ihr Recht auf Wahlwerbung in irgendeiner Weise missbraucht und die im Kodex enthaltenen Einschränkungen verletzt haben. In solchen Fällen haben die Kreiswahlkommissionen die Vollmacht, die festgestellten Verletzungen des Wahlrechts zu unterbinden und in besonders harten Fällen die Kandidaten aus dem rennen auszuschließen.

Die Wähler werden schnell und umgehend über den Verlauf der Wahlkampagne unterrichtet. Die Zentrale Wahlkommission gibt auf ihrer Webseite normativ-rechtliche und statistische Informationen zu den Wahlen. Ihre endgültige Analyse und Einschätzung der Wahlkampagne wird die Mission im Abschlussdokument nach den Wahlen formulieren.

Die GUS-Wahlbeobachtungsmission hat ihre Arbeit in Belarus am 4. September aufgenommen. Nach dem Stand vom 6. November hat die ZWK bereits 461 Beobachter aus ganz GUS zu den Wahlen zugelassen. Akkreditiert wurden Wahlbeobachter aus Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, der Zwischenparlamentarischen Versammlung, dem Ständigen Ausschuss des Unionsstaates, dem Exekutivkomitee der Gemeinschaft. 48 Langzeitwahlbeobachter sind bei den Wahlen im Einsatz.

„Die Mission agiert offen und transparent. Pber ore Arbeit wird in den staatlichen Medien berichtet. Der Missionsstab fertigt Informationsmeldungen über die Wahlbeobachtung an. Die Langzeitbeobachter von der GUS sind jederzeit bereit, ein Statement für die Presse abzugeben, sei es in der hauptstadt oder in den Regionen des Landes“, geht aus dem Zwischenbericht hervor.

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