MINSK, 31. Januar (BelTA) – In Belarus beginnt heute die Phase der Wahlagitation.
Die Wahlagitation wird bis zum 24 Februar dauern. Am einheitlichen Wahltag, dem 25. Februar, ist jede Agitation gesetzlich verboten.
Die Wahlagitation kann verschiedene Formen annehmen, das sind Versammlungen, Infostad-Points, angemeldete Kundgebungen, Treffen mit Wählern in geschlossenen Räumen, Verteilung von Flyern und Wahlbroschüren usw.
Darüber hinaus haben die Abgeordnetenkandidaten das Recht, einen eigenen Wahlkampffonds einzurichten und aus diesem Fonds alle nicht gesetzlich verbotenen Aktivitäten zu finanzieren.